Der Steuerbezug ist das Mittel für Bund, Kantone und Gemeinden zur Erhebung der veranlagten Steuern:
- Definition
- Steuerbezug = Inkasso der Steuern
- Grundlagen
- DBG 160 bis DBG 173
- Systeme in den Kantonen
- Ratenweiser Bezug
- In vielen Kantonen erfolgt ein ratenweiser Steuerbezug
- Anwendungsbeispiele
- Direkte Bundessteuer (DBSt)
- Jährlicher Bezug
- Kantone, in welchen die Steuern mit 3 Raten bezahlt werden
- BE
- SG
- ZH
- Kanton, in dem die Steuern mit 10 Raten zu zahlen sind
- GE
- Direkte Bundessteuer (DBSt)
- Vorauszahlung
- Der Steuerpflichtige kann die Steuern auch durch Akontozahlungen, vorausbezahlen, lange Zeit gut verzinst; seit der Tiefzinsphase sind die Kantone diesbezüglich zurückhaltender
- Ratenweiser Bezug
- Bezugsregelungen bei der Direkten Bundessteuer (dBSt)
- Die nachfolgenden Ausführungen zum Steuerbezug beschlagen die Direkte Bundessteuer (DBSt).
Weiterführende Literatur
- MÄUSLI-ALLENSPACH PETER / OERTLI MATHIAS, Das Schweizerische Steuerrecht – Ein Grundriss mit Beispielen, 8. aktualisierte und überarbeitete Auflage, Muri b. Bern 2015, S. 320
Weiterführende Informationen
- Steuerfälligkeit / Steuerbezug
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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