Der Bundesrat hat am 22.04.2020 das weitere Vorgehen im Bereich Mobilfunk und 5G festgelegt.
Die Vorbehalte gegenüber dem Ausbau des 5G-Netzes seien bekannt. Der Mobilfunk und insbesondere 5G spiele bei der Digitalisierung aber eine wichtige Rolle. 5G erlaube es unter anderem, grössere Datenmengen schneller und effizienter zu übermitteln.
Vor diesem Hintergrund habe der Bundesrat beschlossen:
- Das UVEK solle eine Vollzugshilfe für den Umgang mit den neuen adaptiven Antennen erarbeiten
- Das UVEK solle die Begleitmassnahmen umsetzen, welche die Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» in ihrem Bericht vorgeschlagen habe
- Die Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung (NIS) würden zur Zeit nicht geändert.
Weiterführende Informationen:
- Mobilfunk und Strahlung: Arbeitsgruppe präsentiert Faktenbericht
- 5G: Umsetzung nur bei Lockerung der strengen Strahlengrenzwerte? | law-news.ch
- Mobilfunk als Elektrosmog-Quelle | bafu.admin.ch
- 5G: Schweizerische Mobilfunkfrequenzen vergeben
- Teilrevision: Verabschiedung der Botschaft durch Bundesrat | law-news.ch
- Mobilfunkfrequenzen für 5G in der Schweiz vergeben | comcom.admin.ch
- Medienmitteilung der ComCom (Datum 8. Februar 2019): Mobilfunkfrequenzen für 5G in der Schweiz vergeben | newsd.admin.ch
- Mobilfunkstrahlen: Bundesrätin Doris Leuthard setzt Arbeitsgruppe ein | law-news.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Bildquelle: map.geo.admin.ch