Der Bundesrat hat heute, 29.04.2020, eine Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) verabschiedet. Sie tritt per 01.06.2020 in Kraft:
Der neue Artikel 6c VMWG sieht vor, dass die Vermieter die Kosten eines Energiesparcontracting (ESC) unter bestimmten Voraussetzungen als Nebenkosten verrechnen dürfen. Durch diese Möglichkeit sollen Energiesparmassnahmen bei Mietliegenschaften gefördert werden, ohne die Mieter finanziell zu belasten, so die Schreibweise des Bundesrats.
Text der Verordnungsänderung:
Bericht:
Erläuterungen – Änderung der Verordnung vom 9. Mai 1990 über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) | newsd.admin.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam