Die Coronakrise wirkt sich auf alle Lebensbereiche aus.
Alle Berater, d.h Anwälte, Unternehmensjuristen, Compliance-Verantwortliche, Wirtschaftsberater, Steuerjuristen, Wirtschaftsprüfer und Treuhänder, werden für ein zielführendes Vorgehen befragt:
- Bisher für den „Shutdown“
- Nun für den „Lockdown“.
Die noch nie dagewesene Situation, dass die ganze Wirtschaft betroffen ist und einzelne Branchen stillstehen, wirft Unsicherheiten auf, bei den Ratsuchenden wie bei den Beratern:
- Nahezu täglich ändernde Notrechtsvorgaben + Erleichterungen der Behörden aller Ebenen
- neuartige Fragen
- in allen Rechtsgebieten
- mit existenziellem Beratungshintergrund
- in konkreten Verhältnissen.
Für die Bewältigung der rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen bringt jeder Ratsuchende seine drängenden Fragen ultimativ auf den Punkt:
- Arbeitsverhältnisse
- o Kurzarbeit, Überzeitkompensation, Ferienanordnung, unbezahlter Urlaub, Entlassung usw.
- Mietverhältnisse
- o Unmögliche Mietzinszahlungen, Erlangung eines temporären Mietzinsverzichts des Vermieters, Stundung, Ratenzahlung usw.
- Vertragsverhältnisse / Dauerschuldverhältnisse
- Unterbrechung von Lieferketten und daraus entstehende Haftungen, verspätete An- und Ablieferungen, Folgeschäden des Produktionsunterbruchs wegen Verzugs der Zulieferer, Anrufung von Force Majeure
- Partielle Betriebsöffnungen und Ersatz-Engagements
- Take away, Aufbau von Online-Shops, Urheberrechte, Bedingungen
- Anberaumte Generalversammlungen
- Widerruf, Zulässigkeit von alternativen Kommunikationsmitteln wie Video-Übertragung usw.
- Dividendenausschüttungen
- Auszahlungsstopp, Organisation des Abstimmungs-Widerrufs etc.
- Versicherungsdeckung bei höherer Gewalt
- Schadenanzeigen, Deckungsvoraussetzungen und Geltendmachung des Schadens, Zahlungsweigerung des Versicherers
- Illiquidität und Überschuldung
- Massnahmen, Zwischenabschlüsse, Refinanzierungsbemühungen nebst der bundesrätlichen Notkredite, Absicherung des Verwaltungsrats
- usf.
- Die Berater müssen sich auf die elementaren Kriterien ihrer Beratung besinnen:
- Wissen und Erfahrung
- Diese beiden Elemente werden nun vorausgesetzt
- Informiert-sein
- Jeder Berater sollte absolut up to date sein; ist er dies nicht und weiss der Kunde mehr, ist seine Glaubwürdigkeit fürs Erste verloren
- Befassung mit den Corona-Folgen im Allgemeinen
- Jeder Berater sollte alle denkbaren Wirtschafts- und Unternehmensprozesse sowie Vertragstypen einmal auf die Betroffenheit für sich durchdenken und sich überlegen, wie auf welche Leistungsstörungen reagiert werden könnte
- Befassung mit den Corona-Einzelfall-Folgen
- Alle Berater sollten sich über ihre Disziplin hinaus immer auch mit den wirtschaftlichen und existenziellen Folgen der Kundenfragen befassen
- Sicherheitsdenken / Vorsichtsprinzip
- Für die Einschätzung der denkbaren Möglichkeiten des Rats ist in Best-Case und Worst-Case zu unterscheiden und zusammen mit einer Risikoaversions-Lösung zu kommunizieren, die meist über Gespräche mit der Gegenpartei (und nicht bloss Gestaltungserklärungen) führt
- Qualität
- Die Qualität der Auskünfte hängt von ihrer Rechtssicherheit ab
- Tempo
- Die Kunden erwarten sofortige Antworten
- Wer das Grundwissen nicht sofort abrufbar hat und über die wirtschaftlichen Abläufe nicht informiert ist, ist oft bereits out.
Unabhängigkeit, Interessenkonflikt-Checks und Disclaimer bei „Grundsatzfragen“ bleiben trotz Tempo ein „Muss“.
Auf die Berater jeder Art warten bewegende Zeiten mit ungeduldigen Kunden. Jeder sollte sich, wenn er es nicht bereits getan hat, darauf einstellen.
Quelle
LawMedia Redaktionsteam