Bisher konnten Startups nur eingeschränkt oder gar nicht auf die bestehenden Notmassnahmen des Bundes zurückgreifen.
Innovative Startups sind ein wichtiger Erfolgsfaktor für die schweizerische Volkswirtschaft. Der Bund will daher in Ergänzung seiner Covid-19-Kredite und kantonaler Unterstützungsmassnahmen aussichtsreiche Startups mithilfe des Bürgschaftswesens vor einer Corona-bedingten Insolvenz bewahren.
Trotz ergänzender Massnahmen der Kantone verbleibe angesichts des Rückzugs einiger Investoren und der dadurch bewirkten Verzögerungen oder Abbrüche von Finanzierungsrunden weiterhin ein Handlungsbedarf. Deshalb hat der Bundesrat geprüft, wie bei zukunftsfähigen Startups eine pandemie-bedingt verursachte Insolvenz vermieden werden kann:
- Rasche Umsetzung
- Der Bundesrat hat sich am 22.04.2020 entschieden, das bereits bestehende Bürgschaftswesen für KMU für die Unterstützung von Startups zu nutzen
- Dieser Ansatz könne ohne zeitaufwändige Gesetzesänderung umgesetzt werden
- Neues Bürgschaftsverfahren
- Für Startups soll unter dem bestehenden Bürgschaftswesen bis am 30.04.2020 ein neues Verfahren geschaffen werden
- Dabei sollen ein Kredit verbürgt werden:
- 65 % durch den Bund
- 35 % durch (Sitz-)Kanton
- Es obliege den jeweiligen Kantonen, ob sie dieses Instrument der „KMU-Bürgschaften“ ihren Startups zur Verfügung stellen wollen
- Bürgschaftsanträge
- Bietet ein Kanton das Instrument an, könnten Startups bis am 31.08.2020 einen Bürgschaftsantrag an die zuständige kantonale Stelle richten
- Diese könne im Bedarfsfalle auf ein von der Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) zusammengestelltes Beratungsgremium zurückgreifen
- Zustimmung zum Antrag: Weiterleitung des Gesuchs an eine vom Bund anerkannte Bürgschaftsorganisation
- Diese stelle die Bürgschaftsbestätigung aus, mit der das Startup bei einer beliebigen Bank einen Kredit beantragen könne
- Auf diesem Weg würden Bund und Kantone gemeinsam als Sicherheit bis zu 100% eines Kredits verbürgen.
- SECO-Initiative
- Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO werde bis 30.04.2020 folgendes organisieren:
- Praktische Voraussetzungen für die Instruments-Nutzung
- Erstellung einer Liste der beteiligten Kantone und zuständigen Stellen
- Veröffentlichung weiterer Angaben zum Verfahren.
- Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO werde bis 30.04.2020 folgendes organisieren:
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam