Dringliche Verfahren und Strafprozesse ausgenommen
Um Gerichten, Behörden, Anwälten und Parteien zu ermöglichen, sich besser auf die Erschwerungen aus der Coronavirus-Pandemie einzustellen, hat der Bundesrat am Freitag, den 20.03.2020, beschlossen, die über die Ostertage anstehenden Gerichtsferien in Zivil- und Verwaltungsverfahren bereits am 21.03.2020 beginnen zu lassen.
Es gilt daher folgendes:
- Neue Dauer der Gerichtsferien
- 03.2020 bis und mit 19.04.2020
- Betroffene Verfahren
- alle Verfahren nach Bundesrecht
- alle Verfahren nach kantonalem Recht
- Ausgenommene Verfahren
- Verfahren, in denen bereits heute keine Gerichtsferien vorgesehen sind, namentlich
- Verfahren in dringenden Angelegenheiten
- Strafverfahren
- Verfahren, in denen bereits heute keine Gerichtsferien vorgesehen sind, namentlich
- Funktionierender Justizbetrieb für Bevölkerung + Wirtschaft essentiell
- Wegen der Justizgewährleistung lehnt der Bundesrat derzeit Massnahmen ab, mit welchen der Justizbetrieb weitgehend eingestellt würde
- Deshalb:
- Abstandnahme von der Vertagung landesweit sämtlicher Verhandlungstermine
- Abstandnahme vom Zustellungsverzicht von Urteilen, Entscheiden und Verfügungen
- Primär Ausschöpfung bestehender Instrumente
- Gemäss Bundesrat bieten die bestehenden Verfahrensgesetze den Gerichten und Behörden genügend Spielraum, um die derzeitigen Herausforderungen zu bewältigen:
- Absage oder Verschiebung nicht dringlicher Gerichtsverhandlungen
- Möglichkeit, Fristen zu verlängern oder wiederherzustellen
- Gemäss Bundesrat bieten die bestehenden Verfahrensgesetze den Gerichten und Behörden genügend Spielraum, um die derzeitigen Herausforderungen zu bewältigen:
Der Bundesrat beobachte die Situation weiterhin genau und werde sich vor Ablauf dieser Massnahme erneut mit den Auswirkungen der Corona-Krise auf die Justiz befassen; der Bundesrat stehe im Austausch mit allen Beteiligten und würde handeln, wenn dies notwendig würde.
Zur Verordnung:
Quelle
LawMedia Redaktionsteam