Der Bundesrat hat am 22.04.2020 die Vernehmlassung für eine Teilrevision des Entsendegesetzes (EntsG) eröffnet. Mit dieser Revision sollen die kantonalen Mindestlöhne auch für Entsandte angewendet werden können.
Aufgrund der Annahme der „Motion Abate (18.3473)“ durch die Räte wurde der Bundesrat beauftragt, die Änderung von Artikel 2 des Entsendegesetzes (SR 823.20) vorzubereiten.
Hintergrund der Motion war der Erlass von kantonalen Mindestlohngesetzen für Entsendungen in nachgenannten Kantonen:
- Neuenburg
- Jura
- Tessin.
Verfassungsmässige und nichtdiskriminierende Umsetzung
- Der neue Gesetzestext soll vorsehen, dass ausländische Arbeitgeber, die Arbeitnehmer in die Schweiz entsenden, zur Einhaltung auch derjenigen minimalen Lohnbedingungen verpflichtet werden können, die in einem kantonalen Gesetz vorgeschrieben sind.
- Hiefür schlägt der Bundesrat eine punktuelle Änderung des Entsendegesetzes vor
- Neu sollen die Entsendebetriebe zur Einhaltung der kantonalen Mindestlöhne verpflichtet werden, sofern der Anwendungsbereich der entsprechenden kantonalen Mindestlohngesetze auch die Entsendebetriebe umfasst
- Die Vorlage sieht weiter vor:
- Kontrolle durch die Kantone
- Gewährleistung des im Freizügigkeitsabkommen mit der EU verankerten Nichtdiskriminierungsgebot:
- Alle Arbeitgeber, deren Arbeitnehmer in einem Kanton mit Mindestlohngesetz arbeiten, werden gleich behandelt.
Subventions-Rückforderung
- Gleichzeitig soll im Rahmen der Gesetzesänderung im Entsendegesetz und im Gesetz gegen die Schwarzarbeit eine Bestimmung zur Rückforderung von Subventionen aufgenommen
- Diese würden bei einer Nicht- oder mangelhaften Erfüllung der Vollzugsaufgaben durch die Vollzugsorgane zur Anwendung gelangen
Vernehmlassungsdauer
- bis Mitte August 2020.
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam