Schwarzarbeit ist ein Überbegriff für unterschiedliche Formen der Missachtung von Melde- und Bewilligungspflichten; betroffen davon sind in erster Linie das Sozialversicherungsrecht, das Ausländerrecht sowie das Steuerrecht.
Schwarzarbeit führt unter anderem zu Einnahmeausfällen bei Staat und Sozialversicherungen, zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen Unternehmen und Arbeitnehmenden, zur Beeinträchtigung der Leistungsansprüche der Versicherten und kann auch zu Lohndumping und Ausbeutung von Arbeitnehmenden führen. Auf Bundesebene wurde zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ein entsprechendes Bundesgesetz erlassen (BGSA).
Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit BGSA
Das Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und die dazugehörige Verordnung (VOSA) statuieren folgende Massnahmen:
- Administrative Erleichterungen bei den Sozialversicherungen und Steuern durch Einführung eines vereinfachten Abrechnungsverfahrens für kleinere, unselbständige Tätigkeiten (z.B. Haushalt, vorübergehende oder zeitlich begrenzte Tätigkeiten);
- Schaffung kantonaler Kontrollorgane zur Bekämpfung von Schwarzarbeit;
- Austausch von Kontrollergebnissen unter den beteiligten Behörden und Organen;
- Schaffung zusätzlicher Sanktionen: Ausschluss vom öffentlichen Beschaffungswesen und Kürzung von öffentlichen Finanzhilfen.
Weiterführende Informationen
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO » Schwarzarbeit | seco.admin.ch
Hinweis
Wird bei einer Kontrolle ein Verstoss gegen die ausländer-, sozialversicherungs- oder quel-lensteuerrechtlichen Melde- und Bewilligungspflichten festgestellt, werden die Kosten der Kontrolle dem fehlbaren Unternehmen auferlegt (BGSA 16 Abs. 1). Der endgültige Entscheid ist ein definitiver Rechtsöffnungstitel (SchKG 80 Abs. 2 Ziff. 4).
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