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Zivilprozessrecht

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Neueinreichung des Schlichtungsgesuchs und Rechtshängigkeitssicherung

Datum:
16.04.2020
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Zivilprozessrecht
Stichworte:
Eingabe, Frist, Zivilprozess
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZPO 63 Abs. 1

Die Sicherung des ursprünglichen Datums als Zeitpunkt für den Eintritt der Rechtshängigkeit bei fehlender Zuständigkeit nach ZPO 63 Abs. 1 setzt folgendes voraus:

  • Neueinreichung
    • Gleiche Rechtsschrift, die ursprünglich eingegeben wurde
    • Fristgerechte Einreichung bei der für zuständig gehaltenen Behörde
    • Einreichung der Originalschrift
  • Anwendbarkeit auch bei Schlichtungsgesuch
    • Die vorstehend erwähnten Voraussetzungen gelten auch,
      • wenn es sich bei der zunächst eingereichten Eingabe um ein bei der sachlich unzuständigen Schlichtungsbehörde eingereichtes Schlichtungsgesuch handelt
      • jedenfalls wenn die Eingabe den Anforderungen an eine Klageschrift genügte.

Quelle

BGer 4A_44/2019 vom 20.09.2019 = BGE 145 III 328 ff.

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