Sie befinden sich: Home » Unpfändbarkeit der Gegenstände des Betreibungsschuldners von geringem Wert
SchKG 92 Abs. 2
Besitzt der Betreibungsschuldner Gegenstände von geringem (Schätz-)Wert, gelten diese als unpfändbar, selbst dann, wenn der Betreibungsgläubiger die Pfändung beantragt und für die anfallenden Verwertungskosten aufkommen will.
Quelle
BERN, Obergericht, vom 30.01.2019 = BlSchK 84 (2020) Nr. 6, S. 40 f.
Weiterführende Informationen / Linktipps
LAWMEDIA Redaktion
Artikel der LAWMEDIA Redaktion.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.