Der Bundesrat hat am 03.04.2020 beschlossen, mit einer Steuerreform den Fremdkapitalmarkt in der Schweiz zu stärken und überdies eine Sicherungslücke bei der Verrechnungssteuer zu schliessen. Hiezu soll das Verrechnungssteuergesetz geändert werden. Die Vernehmlassung wurde eröffnet.
Der Bundesrat schlägt vor:
- Befreiung von inländischen juristischen Personen und ausländischen Anlegern von der Verrechnungssteuer auf Zinsanlagen
- Vorteile für Konzerne
- Konzerne könnten so ohne verrechnungssteuerliche Hindernisse ihre Anleihen aus der Schweiz begeben
- Methodik
- Steuertechnisch soll diese Änderung mit einem teilweisen Wechsel zum sog. „Zahlstellenprinzip“ erfolgen
- Steuerbezug
- Künftig würden also in der Regel die Banken die neue Verrechnungssteuer erheben
- Aufhebung der inländischen Umsatzabgabe
- Als Begleitmassnahme solle die Umsatzabgabe auf inländischen Anleihen aufgehoben werden
- Vorteile für Konzerne
- Behebung einer Sicherungslücke
- Mit dem Wechsel aufs Zahlstellenprinzip werde gleichzeitig auch eine Sicherungslücke bei der Besteuerung der natürlichen Personen im Inland geschlossen und die Erträge aus ausländischen Zinsanlagen der Verrechnungssteuer unterstellt
- Finanzielle Folgen der Verrechnungssteuerreform
- Die neue Verrechnungssteuer würde einmalig zu geschätzten Mindereinnahmen von CHF 750 Mio. führen
- Die Mindereinnahmen seien nicht budgetwirksam, weil bereits rückgestellt.
Die Vernehmlassung erfolgte an einen im Voraus bestimmten Personenkreis.
Quelle
LawMedia Redaktionsteam