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Wettbewerbsrecht / Lauterkeitsrecht (UWG)

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WEKO genehmigt Beteiligung von „Swisscombi“ an „SBB Cargo“

Datum:
03.04.2020
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Wettbewerbsrecht / Lauterkeitsrecht (UWG)
Stichworte:
SBB Cargo, WEKO
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Wettbewerbskommission (WEKO) habe gemäss Mitteilung vom 02.04.2020 die Beteiligung an „SBB Cargo“ durch „Planzer“ und „Camion-Transport“ vertieft geprüft.

Gemäss WEKO führe der Zusammenschluss nicht zu einer Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs. Deshalb lasse die WEKO den Zusammenschluss zu.

„Planzer“ und „Camion-Transport“ wollen sich über ihre gemeinsame Tochtergesellschaft „Swiss Combi“ zu 35 Prozent an „SBB Cargo“ beteiligen. An „Swiss Combi“ seien zudem auch „Galliker“ und „Bertschi“ zu je 10 Prozent beteiligt.

Mit dem Zusammenschluss wollen „Planzer“ und „Camion-Transport“ ihre Logistikkenntnisse zur Optimierung bestehender und zur Entwicklung neuer Produkte in „SBB Cargo“ einbringen. „SBB“ und die Logistikunternehmen beabsichtigen offenbar, die Wirtschaftlichkeit und die Wettbewerbsfähigkeit von „SBB Cargo“ zu verbessern.

Gemäss WEKO führe der geplante Zusammenschluss zwar bei den Umschlagsleistungen im kombinierten Verkehr im Raum Gossau / St. Gallen zu einer marktbeherrschenden Stellung. Den beteiligten Unternehmen ermögliche dies aber nicht, den wirksamen Wettbewerb zu beseitigen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildrechte: © SBB CFF FFS

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