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Wettbewerbsrecht / Lauterkeitsrecht (UWG)

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Auto-Servicepartnervertrag: Missbräuchliche Vertragsverweigerung

Datum:
27.05.2020
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Wettbewerbsrecht / Lauterkeitsrecht (UWG)
Stichworte:
Kartellrecht, Wettbewerbsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

KG 7

Der Personenwagen-Importeur der Marken «X» und «Y» verweigerte einem Garagisten, welcher während Jahrzehnten den Status einer autorisierten Werkstatt für diese Marken innehatte, welcher die ihm auferlegten Service-Standards und After-Sales-Leistungsparameter stets erfüllte und in entsprechenden Rankings des Importeurs jeweils Spitzenplätze belegte, die Vertragsverlängerungen resp. den Abschluss neuer Service-Verträge. – Im Rahmen der vorläufigen Einzelfallbeurteilung erschien dies dem zuständigen Gericht als nicht durch sog. „legitimate business reasons“ gerechtfertigt und damit als missbräuchlich im Sinne von KG 7 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a.

Für die Probleme der prozessualen Anträge, der Unvereinbarkeit eines Antrags auf vorsorgliche Verpflichtung zum Abschluss neuer Service-Verträge mit ZPO 262 und die Eventualanträge für vorsorgliche Massnahmen sei auf die Urteilsbegründung selbst verwiesen.

Quelle

Kantonsgericht Luzern, 1. Abteilung, vom 29.10.2019

(1F 19 2)

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