Mit dem Projekt „Justitia 4.0“ ist beabsichtigt, die Digitalisierung der Schweizer Justiz in Straf-, Zivil- und Verwaltungsgerichtsverfahren voranzutreiben:
- Alle an einem Justizverfahren beteiligten Parteien sollen inskünftig Daten elektronisch austauschen können, mit:
- kantonalen Gerichten
- eidgenössischen Gerichten
- Staatsanwaltschaften
- Justizvollzugsbehörden.
- Der Datenaustausch würde über das schweizerische Justizportal «Justitia.Swiss» erfolgen.
In einem nächsten Schritt hätte die Vernehmlassung zu dem für das Projekt erforderlichen „Bundesgesetz über die elektronische Kommunikation mit Gerichten und Behörden“ (BEKG) erfolgen sollen.
„Corona“ macht nun beim Projektfortschritt ein Strich durch die Rechnung:
- In der Priorisierung der Geschäfte und Projekte hat nun der Bundesrat das BEKG als nicht dringend eingestuft.
- Die Vernehmlassung zum Vorentwurf soll deshalb frühestens im Herbst 2020 stattfinden.
Die papierlose Justizgewährung wäre gerade in den jetzigen schwierigen Zeiten von Vorteil gewesen, sind doch Gerichte und Behörden durch die „Coronakrise“ ebenfalls stark beeinträchtigt worden.
Weiterführende Informationen
- Justitia 4.0 | justitia40.ch
- Personendatenbearbeitung durch Bund
Quelle
LawMedia Redaktionsteam