nDSG 33 – 42 sind Normen, die neben der Konkretisierung des Legalitätsprinzips auch Bestimmungen zur Datenbeschaffung und zur Datenbekanntgabe (nur) für die Bundesorgane enthalten, einschliesslich der Rechte der betroffenen Personen gegenüber den Bundesorganen:
- Kontrolle und Verantwortung bei gemeinsamer Bearbeitung von Personendaten (nDSG 33)
- Rechtsgrundlagen (nDSG 34)
- Automatisierte Datenbearbeitung im Rahmen von Pilotversuchen (nDSG 35)
- Bekanntgabe von Personendaten (nDSG 36)
- Widerspruch gegen die Bekanntgabe von Personendaten (nDSG 37)
- Angebot von Unterlagen an das Bundesarchiv (nDSG 38)
- Datenverarbeitung für nicht personenbezogene Zwecke (nDSG 39)
- Privatrechtliche Tätigkeiten von Bundesorgangen (nDSG 40)
- Ansprüche und Verfahren (nDSG 41)
- Verfahren im Falle der Bekanntgabe von amtlichen Dokumenten, die Personendaten enthalten (nDSG 42)
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:MietzinshinterlegungEinleitung zur Mietzinshinterlegung / Hint...Autoren:ArbeitnehmertodEinleitung zum ArbeitnehmertodAutoren:EntlassungsabfindungEinleitung zur EntlassungsabfindungAutoren:MieterausweisungEinleitung zur MieterausweisungAutoren:Family OfficesEinleitung zu Family OfficesAutoren:Vertrag / VertragsrechtEinleitung zum Vertragsrecht
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht