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Datenschutzrecht

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Personendatenbearbeitung durch Bund

Rechtsgebiet:
Datenschutzrecht
Stichworte:
Datenschutz, Datenschutzrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

nDSG 33 – 42 sind Normen, die neben der Konkretisierung des Legalitätsprinzips auch Bestimmungen zur Datenbeschaffung und zur Datenbekanntgabe (nur) für die Bundesorgane enthalten, einschliesslich der Rechte der betroffenen Personen gegenüber den Bundesorganen:

  • Kontrolle und Verantwortung bei gemeinsamer Bearbeitung von Personendaten (nDSG 33)
  • Rechtsgrundlagen (nDSG 34)
  • Automatisierte Datenbearbeitung im Rahmen von Pilotversuchen (nDSG 35)
  • Bekanntgabe von Personendaten (nDSG 36)
  • Widerspruch gegen die Bekanntgabe von Personendaten (nDSG 37)
  • Angebot von Unterlagen an das Bundesarchiv (nDSG 38)
  • Datenverarbeitung für nicht personenbezogene Zwecke (nDSG 39)
  • Privatrechtliche Tätigkeiten von Bundesorgangen (nDSG 40)
  • Ansprüche und Verfahren (nDSG 41)
  • Verfahren im Falle der Bekanntgabe von amtlichen Dokumenten, die Personendaten enthalten (nDSG 42)

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