Am 13.05.2020 hat die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-NR) mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine Motion verabschiedet, die sich zwar an die Formulierung des Ständerats anlehnt, jedoch andere Limiten vorsieht:
- Geschäftsbetreiber sollen ihrem Vermieter für die Dauer der behördlichen Schliessung
- nur 40 Prozent der Miete bezahlen müssen, wobei eine Mietobergrenze von CHF 20’000 gelten soll
- 60 Prozent der Miete nicht bezahlen müssen (Schulderlass).
- Betriebe, die ihre Aktivitäten reduzieren mussten, sollen in begrenztem Umfang von einer Ermässigung profitieren können:
- Bei einem Mietzins zwischen CHF 15’000 und CHF 20’000 soll ein Opt-out möglich sein
- Die Mietparteien könnten von dieser Regelung absehen und vor Gericht gehen.
Kompromissvorschlag
Die Mehrheit der WAK-NR-Mitglieder ist weiterhin der Ansicht, es brauche eine Lösung:
- Abfangen der Umsatzausfälle und -rückgänge von Mietern von Geschäftsräumen
- Abwendung von Arbeitslosigkeit, Konkursen und Prozessrisiken
Die Minderheit der WAK-NR-Mitglieder lehnt die Motion mir der Begründung ab:
- Die vorgesehene Lösung sei als Eingriff in privatrechtliche Verträge zu betrachten
- Die Eigentumsgarantie der Bundesverfassung würde verletzt.
Urspüngliche Motion der WAK-NR
Die ursprüngliche Motion der WAK-NR, die für vom Bundesrat geschlossene Betriebe eine Mietzinsreduktionum 70 Prozent verlangt hatte, passte der Ständerat in der ausserordentlichen Session stark an. Die Änderungen lehnte die Kommission jedoch mit 15 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung ab.
Härtefallfonds
Konsens herrscht darüber, dass der Bundesrat für Vermieter einen Härtefallfonds schaffen soll.
Weiteres Vorgehen
Es herrscht offenbar die Idee vor, dass beide Parlamentskammern in der Juni-Session entscheiden sollten.
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam