Vermittlertätigkeiten im Bereich der Krankenversicherung sollen stärker reglementiert werden. Daher hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 13.05.2020 eine Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung geschickt, die ihm die Kompetenz einräumt, ein Vereinbarung zwischen den Versicherern zur Vermittlertätigkeit allgemein verbindlich zu erklären. Die telefonische Kaltakquise wird damit verboten und die Vergütung der Vermittler begrenzt.
Gegenwärtig regeln die Versicherer den Tätigkeitsrahmen ihrer Vermittler:
- in eigener Kompetenz
- auf freiwilliger Basis.
Bis anhin waren die von den Versicherern festgelegten Regeln nur für diejenigen Versicherer verbindlich, die sie unterzeichneten.
Neu soll der Bundesrat durch die Gesetzesänderung die Kompetenz erhalten:
- diese Regeln für alle Versicherer allgemein verbindlich zu erklären
- in der obligatorischen Krankenversicherung
- in der Zusatzversicherung.
Betroffen sind:
- Begrenzung bei der Vergütung der Vermittler
- ihre Ausbildung
- das Verbot der telefonischen Kaltakquise
- die Erstellung und Unterzeichnung eines Gesprächsprotokolls mit dem Kunden
- Sanktionen bei Nichteinhaltung.
Die Vorlage setzt eine Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG) voraus.
Das Vernehmlassungsverfahren ist nur an bestimmte Empfänger adressiert und dauert bis 03.09.2020.
Download:
- Gesetzesentwurf (PDF, 136 kB, 13.05.2020) | bag.admin.ch
- Erläuternder Bericht (PDF, 303 kB, 13.05.2020) | bag.admin.ch
- Formular (DOC, 143 kB, 13.05.2020) | bag.admin.ch
- Liste der Vernehmlassungsadressaten (PDF, 372 kB, 13.05.2020) | bag.admin.ch