Das revidierte Jagdgesetz sieht zusätzliche finanzielle Mittel für natürliche Lebensräume der Wildtiere vor und passt die Regeln für den Umgang mit der wachsenden Zahl von Wölfen an. Die Umsetzung soll in einer Verordnung (Jagdverordnung (JSV)) geregelt werden.
Der Bundesrat hat am 08.05.2020 hiefür die Vernehmlassung zum JSV-Entwurf eröffnet. Dadurch soll vor der Abstimmung über das revidierte Jagdgesetz zu den Umsetzungsfragen Klarheit geschaffen werden.
Mit der Verordnung werde v.a. die Bestandesregulierung von Luchs, Biber, Graureiher und Gänsesäger ausgeschlossen. Dies entspreche dem Parlaments-Willen.
Der Bundesrat hat am 08.05.2020 zur revidierten Jagdverordnung (JSV) die Vernehmlassung eröffnet. Diese dauert bis am 09.09.2020.
„Wichtigste Anpassungen in der Jagdverordnung
Schutz von Tierarten
- Für Luchs, Biber, Graureiher und Gänsesäger hat das Parlament Eingriffe in die Bestände bereits ausdrücklich abgelehnt. Die Verordnung folgt diesem Beschluss und schliesst eine Bestandesregulierung dieser Tiere aus. Abgesehen von Wolf und Steinbock, die per Gesetz regulierbar sind, dürfen die Kantone auf Basis der Jagdverordnung in Umsetzung der Motion Niederberger (15.3534) lediglich in den Bestand des Höckerschwans eingreifen.
- Zur Verhinderung einer übermässigen «Trophäenjagd» wird der Abschuss von alten Steinböcken stärker eingeschränkt.
- Abschüsse von Steinböcken und Wölfen in Wildtierschutzgebieten sind künftig nur erlaubt, wenn diese ausserhalb der Schutzgebiete nicht möglich sind.
Neue Finanzhilfen für die Kantone
- Vorgesehen ist, dass der Bund den Kantonen neu für die Planung und die Umsetzung von Massnahmen für den Arten- und Lebensraumschutz in eidgenössischen Wildtierschutzgebieten und Vogelreservaten jährlich insgesamt bis zu 2 Millionen Franken Finanzhilfen gewährt.
- Zudem erhalten die Kantone für die wachsende Arbeit der Wildhüterinnen und Wildhüter eine grössere finanzielle Unterstützung. Dafür steht aktuell rund eine Million Franken zur Verfügung. Die Wildhüter sorgen beispielsweise dafür, dass die Bildung von Wolfsrudeln und deren Reproduktion oder die saisonalen Wanderungen von Steinböcken dokumentiert werden.
Stärkung von Nachhaltigkeit, Tierschutz und Tierwohl
- Die Kantone werden verpflichtet:
- die Jagdplanung bei Rothirsch, Wildschwein und Kormoran – Arten, die weit wandern – überregional abzusprechen. Damit wird sichergestellt, dass die jagdlichen Massnahmen die erwünschte Wirkung erzielen.
- die Entwicklung von jagdbaren Arten zu dokumentieren, deren Bestände regional selten sind oder rasch abnehmen. Damit die Kantone wenn nötig die Jagd einschränken oder andere Massnahmen treffen können.
- Wildtiere zu suchen, die bei der Jagd oder bei Verkehrsunfällen verletzt werden.
- Alle Jägerinnen und Jäger müssen neu den Treffsicherheitsnachweis jährlich erbringen.
- Der Einsatz von bleihaltiger Jagdmunition wird weitgehend verboten.
Verhütung und Vergütung von Wildschäden
- Die angepasste Verordnung regelt neu die Förderbeiträge für die Verhütung von Schäden durch Biber und Fischotter.
- Sie klärt im Detail, welche Massnahmen für Private zumutbar sind zur Verhütung von Schäden in Gebieten, die von Bibern, Fischottern und Grossraubtieren besiedelt sind.
- Zudem regelt die Verordnung neu die Abgeltung von Schäden durch Biber an Infrastrukturen wie Strassen und Bahndämmen.“
Quelle: Medienmitteilung des BAFU, Sektion Wildtiere und Waldbiodiversität
Revidierte Jagdverordnung (JSV):
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LawMedia Redaktionsteam