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Revidiertes Jagdgesetz: Vernehmlassung der Ausführungsbestimmungen in der Jagdverordnung (JSV)

Datum:
12.05.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Polizeirecht
Stichworte:
Vernehmlassung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das revidierte Jagdgesetz sieht zusätzliche finanzielle Mittel für natürliche Lebensräume der Wildtiere vor und passt die Regeln für den Umgang mit der wachsenden Zahl von Wölfen an. Die Umsetzung soll in einer Verordnung (Jagdverordnung (JSV)) geregelt werden.

Der Bundesrat hat am 08.05.2020 hiefür die Vernehmlassung zum JSV-Entwurf eröffnet. Dadurch soll vor der Abstimmung über das revidierte Jagdgesetz zu den Umsetzungsfragen Klarheit geschaffen werden.

Mit der Verordnung werde v.a. die Bestandesregulierung von Luchs, Biber, Graureiher und Gänsesäger ausgeschlossen. Dies entspreche dem Parlaments-Willen.

Der Bundesrat hat am 08.05.2020 zur revidierten Jagdverordnung (JSV) die Vernehmlassung eröffnet. Diese dauert bis am 09.09.2020.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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