LAWNEWS

Gesundheitsrecht / Wirtschaft

QR Code

Coronavirus: BR eröffnet Vernehmlassung zu Covid-19-Gesetz

Datum:
22.06.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
Coronavirus, COVID-19
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat (BR) will mit dem Covid-19-Gesetz dem Parlament den Erlass eines dringlichen und befristeten Bundesgesetzes beantragen für die notrechtlich erlassenen Massnahmen, die für die Bewältigung der Covid-19-Epidemie weiterhin nötig sind.

Mit der Vorlage soll das bisherige Massnahmenpaket des BR durch einen Beschluss des Parlaments gesetzlich abgestützt werden.

An seiner Sitzung vom 19.06.2020 hat der BR dazu das Vernehmlassungsverfahren eröffnet, welches bis zum 10.07.2020 dauert.

Der BR hat seit dem 13.03.2020 verschiedene Verordnungen zur Bewältigung der Corona-Krise erlassen. Grundlagen:

  • COVID-19-Verordnung 2
    • Epidemiengesetz
  • Andere Verordnungen
    • BV 185 Absatz 3.

Damit die Verordnungen nach sechs Monaten nicht automatisch ausser Kraft treten, muss der Bundesrat dem Parlament rechtzeitig eine Botschaft zu gesetzlichen Grundlagen der Verordnungen unterbreiten.

Der Vernehmlassungs-Entwurf zum BG sieht vor:

  • Schaffung von Delegationsnormen, die bis Ende 2022 befristet sind
    • Erteilung der Befugnis an den BR, weiterhin notwendige Massnahmen fortzuführen oder anzupassen
  • Kompetenzrahmen
    • BR darf von den Befugnissen nur solange und nur soweit Gebrauch machen, wie dies zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie tatsächlich nötig ist
    • Sollte sich erweisen, dass auf eine Massnahme verzichtet werden kann, werde der BR bereits vor Ablauf der Geltungsdauer des Gesetzes die entsprechende Verordnungsregelung wieder abschaffen
  • Gesetzesentwurf
    • Der Entwurf enthält gesamthaft 13 Artikel
    • In neun Bestimmungen sind die Sachgebiete aufgeführt, in denen dem BR besondere Befugnisse eingeräumt werden sollen:
      • Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie
      • Massnahmen im Ausländer- und Asylbereich
      • justizielle und verfahrensrechtliche Massnahmen
      • gesellschaftsrechtliche Massnahmen
      • insolvenzrechtliche Massnahmen
      • Massnahmen für Kultur
      • Massnahmen im Medienbereich
      • Massnahmen zur Entschädigung des Erwerbsausfalls
      • Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung.

Dokumente:

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.