Der Ständerat hat gestern, 08.06.2020, die Motion seiner Wirtschaftskommission (WAK) mit 20 zu 19 Stimmen bei 4 Enthaltungen gutgeheissen:
- Unternehmen, die wegen der Corona-Pandemie ihren Betrieb haben schliessen müssen, erhalten einen Mietzinserlass von 60 %.
Der Mietzins-Teilerlass umfasst:
- Zeitraum
- Dauer der behördlichen Schliessung
- Betroffene Mietverhältnisse
- Mieten von bis zu CHF 20’000 im Monat
- Tragung
Damit hat das „Hin und Her“ um den Mietzinserlass für die vom Coronavirus besonders stark betroffenen Unternehmen ein Ende gefunden.
Das Parlament hat den Bundesrat beauftragt, den hiefür nötigen Gesetzesentwurf zu erarbeiten.
Pro memoria: Nebenrechte / Sicherheiten
Die Nebenrechte wie Personal- oder Realsicherheiten bleiben grundsätzlich bestehen. Mit Bezug aufBürgschaften (Personalsicherheiten) ist Besonderes zu beachten:
Vorbehalten bleibt ein anderslautender Gesetzestext, den der Bundesrat vorzuschlagen und vom Parlament zu beschliessen ist.
Weiterführende Informationen
- Coronavirus: WAK-NR fordert Teilerlass der Geschäftsmieten von 60 %
- Vertragsfreiheit
- Coronavirus (COVID-19): Geschäftsmieten – BR ruft Mietparteien zum Einvernehmen auf
- Coronavirus (COVID-19): Überführung BR-Notverordnungen in dringliches Bundesgesetz
- Geschäftsmietverhältnisse – Im Zeichen der Corona-Krise
- Vermieter
- Mietrecht
Quelle
LawMedia Redaktionsteam