Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag, den 12.06.2020, vom Beschluss des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) Kenntnis genommen, die geltenden Einreisebeschränkungen – wie vor Wochenfrist in Aussicht gestellt – gegenüber allen Schengen-Staaten per 15.06.2020 aufzuheben (= Streichung der Schengen-Staaten von der Risikoliste).
- Die Schweizer Grenzkontrollen zu diesen Staaten werden heute aufgehoben.
- Es gilt wieder die volle Personenfreizügigkeit mit allen EU/EFTA-Staaten und dem Vereinigten Königreich (UK).
- Der Wegfall sämtlicher Einschränkungen für die aus dem Schengen-Raum einreisenden Personen hat zur Folge:
- Zulässigkeit des Einkauftourismus
- Dahinfallen des Verbots der Einfuhr von Waren zum privaten Gebrauch, die im Rahmen einer Reise erworben worden sind bzw. die ausschliesslich dem Einkaufstourismus dienen
- Wiederöffnung geschlossener Grenzübergänge
- Auch werden alle geschlossenen Grenzübergänge wieder geöffnet
- Weiterhin risikobasierte Kontrollen des EZV
- Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) wird – wie früher – risikobasierte Kontrollen durchführen, um Schmuggel und grenzüberschreitende Kriminalität zu verhindern.
- Zulässigkeit des Einkauftourismus
Volle Personenfreizügigkeit mit EU/EFTA-Staaten und UK
- Grundsatz
- Ab dem 15.06.2020 gilt wieder die volle Personenfreizügigkeit mit allen EU/EFTA-Staaten und dem Vereinigten Königreich (UK)
- Ausnahmen für 6 Staaten, die nicht zum Schengen-Raum gehören
- Bulgarien, Irland, Kroatien, Rumänien und Zypern sind zwar EU-Staaten, gehören nicht auch zum Schengen-Raum
- Ebenfalls nicht zum Schengen-Raum gehört UK, für welches indessen das Freizügigkeitsabkommen noch bis zum 31.12.2020 anwendbar ist
- Diese sechs Staaten verbleiben vorerst auch für die Zeit nach dem 15.06.2020 auf der Risikoliste, womit die Einreise für Drittstaatsangehörige aus diesen Staaten in die Schweiz weiterhin nur eingeschränkt möglich ist
- Es können aber nach dem 15.06.2020 wieder in die Schweiz einreisen:
- Freizügigkeitsberechtigte Personen (ungeachtet ihrer Nationalität)
- Bürger dieser sechs Staaten und
- deren Familienangehörige
- Drittstaatsangehörige,
- die für maximal 90 Tage im Jahr von einem Unternehmen mit Sitz in diesen 6 Staaten entsandt werden.
- Freizügigkeitsberechtigte Personen (ungeachtet ihrer Nationalität)
Lockerungen gegenüber Drittstaaten in einem nächsten Schritt
Über die Einreisebeschränkungs-Lockerungen gegenüber Drittstaaten wird der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt, in Abstimmung mit den Schengen-Staaten, entscheiden und informieren.
Angepasste Covid-19-Verordnung 2:
Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) | sem.admin.ch
Coronavirus: Reisefreiheit? CH-Ausreise-Lockerung – aber Einreisebedingungen im Zielland?
Weiterführende Informationen
- COVID-19 Lockerung
- Coronavirus: Schweiz öffnet Grenzen zu allen EU/EFTA-Staaten am 15.06.2020
- Coronavirus: Schweiz öffnet Grenzen zu Österreich am 15.06.2020 vollständig
- Coronavirus: Schweiz hält Einreisebeschränkungen nach Italien aufrecht
- Coronavirus: A.o. Lage beendet, Notrecht gilt weiter + neue Bedingungen für Gastro- und Reise-Branche
- Coronavirus: Weitere Lockerung der Einreisebeschränkungen ab 08.06.2020 + Reaktivierung Stellenmeldepflicht
- Coronavirus: Schrittweise Lockerung der Einreisebeschränkungen ab 11.05.2020
- Reisen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam