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Asylrecht / Migrationsrecht

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Coronavirus: Schweiz hebt COVID-Beschränkungen zu allen Schengen-Staaten auf

Datum:
15.06.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Asylrecht / Migrationsrecht
Stichworte:
Coronavirus, COVID-19, Grenzöffnung zu EU-/EFTA-Staaten
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag, den 12.06.2020, vom Beschluss des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) Kenntnis genommen, die geltenden Einreisebeschränkungen – wie vor Wochenfrist in Aussicht gestellt – gegenüber allen Schengen-Staaten per 15.06.2020 aufzuheben (= Streichung der Schengen-Staaten von der Risikoliste).

  • Die Schweizer Grenzkontrollen zu diesen Staaten werden heute aufgehoben.
  • Es gilt wieder die volle Personenfreizügigkeit mit allen EU/EFTA-Staaten und dem Vereinigten Königreich (UK).
  • Der Wegfall sämtlicher Einschränkungen für die aus dem Schengen-Raum einreisenden Personen hat zur Folge:
    • Zulässigkeit des Einkauftourismus
      • Dahinfallen des Verbots der Einfuhr von Waren zum privaten Gebrauch, die im Rahmen einer Reise erworben worden sind bzw. die ausschliesslich dem Einkaufstourismus dienen
    • Wiederöffnung geschlossener Grenzübergänge
      • Auch werden alle geschlossenen Grenzübergänge wieder geöffnet
    • Weiterhin risikobasierte Kontrollen des EZV
      • Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) wird – wie früher – risikobasierte Kontrollen durchführen, um Schmuggel und grenzüberschreitende Kriminalität zu verhindern.

Volle Personenfreizügigkeit mit EU/EFTA-Staaten und UK

  • Grundsatz
    • Ab dem 15.06.2020 gilt wieder die volle Personenfreizügigkeit mit allen EU/EFTA-Staaten und dem Vereinigten Königreich (UK)
  • Ausnahmen für 6 Staaten, die nicht zum Schengen-Raum gehören
    • Bulgarien, Irland, Kroatien, Rumänien und Zypern sind zwar EU-Staaten, gehören nicht auch zum Schengen-Raum
    • Ebenfalls nicht zum Schengen-Raum gehört UK, für welches indessen das Freizügigkeitsabkommen noch bis zum 31.12.2020 anwendbar ist
    • Diese sechs Staaten verbleiben vorerst auch für die Zeit nach dem 15.06.2020 auf der Risikoliste, womit die Einreise für Drittstaatsangehörige aus diesen Staaten in die Schweiz weiterhin nur eingeschränkt möglich ist
    • Es können aber nach dem 15.06.2020 wieder in die Schweiz einreisen:
      • Freizügigkeitsberechtigte Personen (ungeachtet ihrer Nationalität)
        • Bürger dieser sechs Staaten und
        • deren Familienangehörige
      • Drittstaatsangehörige,
        • die für maximal 90 Tage im Jahr von einem Unternehmen mit Sitz in diesen 6 Staaten entsandt werden.

Lockerungen gegenüber Drittstaaten in einem nächsten Schritt

Über die Einreisebeschränkungs-Lockerungen gegenüber Drittstaaten wird der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt, in Abstimmung mit den Schengen-Staaten, entscheiden und informieren.

Angepasste Covid-19-Verordnung 2:

Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) | sem.admin.ch

Coronavirus: Reisefreiheit? CH-Ausreise-Lockerung – aber Einreisebedingungen im Zielland?

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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