LAWNEWS

Asylrecht / Migrationsrecht

QR Code

Coronavirus: Schweiz öffnet Grenzen zu Österreich am 15.06.2020 vollständig

Datum:
04.06.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Asylrecht / Migrationsrecht
Stichworte:
Coronavirus, COVID-19, Grenzöffnung, Österreich
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Österreich hat am 03.06.2020 überraschend beschlossen, die Grenz- und Gesundheitskontrollen zu sieben Nachbarländern, darunter die Schweiz, am 04.06.2020 aufzuheben.

Die Schweiz wird gemäss Medienmitteilung vom 03.06.2020 die vollständige Grenzöffnung zu Österreich, Deutschland und Frankreich – wie vorgesehen – am 15.06.2020 umsetzen.

Die Schweiz, Österreich und Deutschland haben bereits am 16.05.2020 eine Reihe von Lockerungen im Grenzverkehr zwischen den drei Ländern in Kraft gesetzt:

  • Die Grenzübergänge zwischen der Schweiz und Österreich sind seither geöffnet
  • Es finden einzig noch risikobasierte, aber keine systematischen Grenzkontrollen mehr statt
  • Seit dem 16.05.2020 gelten auch keine grenzsanitarischen Massnahmen mehr für die Einreise aus der Schweiz nach Österreich
  • Die Durchreise nach und aus Österreich durch die Schweiz ist nur möglich, wenn die Person wieder aus der Schweiz ausreist.
  • Der Einkaufstourismus zwischen den beiden Ländern und die Einreise in die Schweiz aus touristischen Gründen sind erst ab dem 15.06.2020 wieder erlaubt

Schweizerische und liechtensteinische Staatsangehörige sowie Personen mit einer Schweizer Aufenthaltsbewilligung, die ab dem 04.06.2020 nach Österreich reisen, dürfen danach in die Schweiz zurückkehren.

Die Schweiz strebt weiterhin eine baldmögliche Öffnung des Reiseverkehrs im ganzen Schengen-Raum an.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.