Ehemals verpasste Richtplan-Anpassungsfrist
Der Kanton Obwalden hat – nach seiner Fristversäumnis mit Einzonungsstopp-Folge – seinen Richtplan gesamthaft überarbeitet:
- Anpassung an die Anforderungen des revidierten (eidgenössischen) Raumplanungsgesetzes (RPG)
- Abschliessende Festlegung des Siedlungsgebiets
- Auftragserteilung an seine sieben Gemeinde für den Umgang mit ihren Bauzonen
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24.06.2020 die Teile Raumentwicklungsstrategie und Siedlung des Richtplans genehmigt.
Abgesehen von den im Rahmen der Genehmigung formulierten Vorbehalten und Aufträgen erfülle der Kanton Obwalden damit die Anforderungen des revidierten RPG.
Der seit dem 01.05.2019 geltende Einzonungsstopp wird daher aufgehoben.
Revidierte Raumplanungsgesetz (RPG)
Das Stimmvolk hatte in der Referendumsabstimmung vom 03.03.2013 die Teilrevision des RPG gutgeheissen. Die neuen Gesetzesbestimmungen wurden zusammen mit der revidierten Raumplanungsverordnung auf den 01.05.2014 in Kraft gesetzt. Am 30.04.2019 lief die fünfjährige Frist, während der die Kantone ihre Richtpläne an das revidierte RPG anpassen mussten, aus.
23 Kantone verfügten am 01.05.2019 über einen vom Bundesrat genehmigten Richtplan.
Aufgrund der Übergangsbestimmungen des revidierten RPG gilt seither in den drei verbliebenen Kantonen (Glarus, Obwalden und Tessin) ein Einzonungsstopp – solange bis ein vom Bundesrat genehmigter Richtplan vorliegt.
Im revidierten RPG wird von den Kantonen verlangt, dass sie ihren voraussichtlichen Bauzonen-Bedarf für die nächsten 15 Jahre festlegen.
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LawMedia Redaktionsteam