LAWNEWS

Anwälte / Mediatoren

QR Code

Anwaltliche Beratung in der Corona-Krise

Datum:
20.07.2020
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Anwälte / Mediatoren
Stichworte:
Coronavirus, COVID-19
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Eine in der jüngeren Wirtschaftsgeschichte noch nie dagewesene Pandemie soll zu einem Beratungsmehrbedarf an anwaltlicher Tätigkeit geführt haben.

  • Was war gefragt?
  • Was mussten die Anwälte bieten?
  • Welche Rechtsgebiete waren betroffen?

Wir haben uns in der Branche etwas umgehört.

Blitzschneller Wissens-Update über Notrecht etc.

Die Anwälte mussten, um die Spontananfragen ihrer Kunden nach dem Lockdown beantworten zu können, permanent up to date sein und sich im Voraus Gedanken machen, wie verhält sich das Notrecht im Verhältnis einerseits zum „Bestandesrecht“ und andererseits zu den üblichen Vertragskonditionen oder zur Branchenpraxis, zB Vorauszahlungspflichten oder Leistungsabhängigkeiten (ohne Zahlung: Gefahr der Einstellung (nicht verzichtbarer) Leistungen).

Die Kenntnis des „doppelten Rechts“ bezog sich nicht nur auf den Lockdown, sondern auch auf die Lockerungszeit und nun auf die Überführung des bundesrätlichen Notrechts in die Gesetzgebung durch das Parlament.

Zusammenfassend mussten sich die Anwälte folgenden rechtlichen Aspekten stellen:

  • Sich laufend ändernde bzw. verschärfende Bedingungen des bundesrätlichen Notrechts zur Milderung der Pandemiefolgen
  • Bedingungsänderungen durch die Normalisierung
  • Überführung des Notrechts in formale Gesetze
  • Parlaments-Entscheide

Da es stets um existentielle Aspekte ging und die Kunden aufgrund von Betriebseinstellungen oder Betriebseinschränkungen Zeit hatten, sich zu informieren, trafen die Anwälte auf gut informierte Kunden, die sofort auf den Punkt gebrachte Fragestellungen beantwortet haben wollten. Meistens wurden Antworten für Geschäftsführungsentscheide erwartet.

Nebst der rechtlichen Beratung waren also auch Antworten auf schwierige betriebswirtschaftliche und organisatorische Fragestellungen gefragt. Entsprechend vorsichtig musste der Rat sein (Disclaimer bzw. Hinweise auf Abtiefungsbedarf). Nach Auskunft von Anwälten wurde dabei vorausgesetzt:

  • Betriebswirtschaftliches Grundwissen
  • Kenntnis in Betriebsführung
  • Wissen um das Business Continuity Management
  • (wenn möglich: Kenntnis des Unternehmens oder konkreten Betriebs)
  • Vorkenntnisse von Krisenmanagement und Personalabbau
  • Beratungsfähigkeit in Geschäftsführungsentscheiden
  • Erfahrung im Gesellschaftsrecht (interne Willensbildung für solche betrieblichen Eingriffe und Vermeidung von Organhaftungen)
  • Suchen und Aufbau von Finanzierungen
  • etc.

Mitentscheidend waren stets Stehkraft und Belastbarkeit von Organisation und zu beratender Person. Nicht jeder verhält sich in Krisensituationen gleich. Mitentscheidend war, ob der beratende Anwalt, zB aus Vorberatungen, das Krisenverhalten seines Kunden kannte oder nicht.

Gegenwart

Grundsätzliches

Grundsätzlich hat der Lockdown Mitte März 2020 zum einen zu einem Anstieg des Beratungsbedarfs geführt, zum anderen aber auch zur Vermeidung von Kosten zur Einstellung der Nachfrage von im Moment nicht erforderlicher Beratung (zB massiver Rückgang neuer M&A Fälle.

Welche Rechtsgebiete waren davon betroffen?

Rechtsgebiete

Zur Standortbestimmung soll stichwortartig auf den spezifisch erhöhten Beratungsbedarf hingewiesen werden:

  • Personenrecht
    • Einschränkung der persönlichen Freiheit
  • Eherecht
    • Erhöhtes Regelungsbedürfnis von Konkubinatspartnern
    • Zunahme von Ehestreitigkeiten und von häuslicher Gewalt
  • Kindesrecht
    • Kindesbesuchsrechts
    • Uneinigkeit in der gemeinsamen Sorge (interne + externe Kontakte, Betreuung nach Kita- und Schul-Schliessungen)
    • Einstellung von Unterhaltszahlungen wegen Einkommensverlust des Unterhaltspflichtigen
  • Erbrecht
    • Rückgang des Beratungsbedarfs, wegen bundesrätlicher Kontakteinschränkungsempfehlungen (potentielle Erblasser als altersbedingte Risikogruppe)
    • Beratungsbedarf in Fragen von Erbvorbezügen und Darlehen
  • Sachenrecht / Immobilien
    • Umnutzungsfragen
    • Vermieterprobleme
  • Vertragsrecht
    • Geltendmachung von Höherer Gewalt (Force Majeure) bzw. clausula Rebus sic stantibus
    • Vertragsanpassungen bzw. Verlängerung von Erfüllungsfristen
    • Stundungsvereinbarungen
    • Einvernehmliche Vertragsauflösungen
  • Mietrecht
    • Ausserordentliche Kündigungen
    • Partieller Mietzinserlass / Mietzinsstundung / Mietzinsverzicht während der Pandemiedauer
    • Einvernehmliche Mietvertragsauflösungen
  • Arbeitsrecht
    • Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
    • Home Office-Aspekte (HO), wie HO-Weisung, HO-MA-Anspruch, BYOD-Themen
    • Beschäftigungszwang (Arbeitnehmer mit Praxiszwang wegen lizenzierter Berufsausübungsbewilligungen)
    • Tätigkeitseinschränkungen wegen unmöglich gewordener externer Kinderbetreuung
    • Personalabbau / Massenentlassung / Sozialplanpflicht
    • Arbeitsstreitigkeiten (Lohnkürzungen, Überstunden- und Überzeitkompensationen, fristlose Kündigungen etc.)
  • Darlehen / Kredite
    • Notkredite
    • Kommunikation und Stundungsfragen im Zusammenhang mit Betriebskreditgebern
    • Margin Calls aus Lombardkrediten
  • Gesellschaftsrecht
    • Auszahlungsstopp beschlossener Dividenden
    • Abhaltung von VR-Sitzungen oder Generalversammlungen (schriftlich, als Konferenztelefongespräch oder per Video)
    • Divergierende Entscheide bei den Organen
    • Organhaftung / VR-Haftung (Zwischenbilanzierung (zu Fortführungs- und zu Liquidationswerten), Konkursverschleppung etc.)
  • Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung
    • Covid-19-Stundung / Nachlassstundung / Nachlassverfahren
    • Restrukturierungen
    • Vorbereitung von Insolvenzerklärungen oder Überschuldungsanzeigen
    • Rechte und Pflichten der Organe in Konkursverfahren
  • Strafrecht
    • Häusliche Gewalt
    • Verkehrsdelikte (Geschwindigkeitsexzesse auf leeren Strassen)
  • Verwaltungsrecht
    • Stellen von Kurzarbeitsanträgen
    • Prüfung von Konzepten sich abwechselnder Kurzarbeit und Personalbeschäftigung
    • Abklärung von Überzeitkompensationen, Wechsel zu Teilzeitarbeit usw.
    • Kurzarbeitsabrechnungen / Anfechtung von Verwaltungsverfügungen
    • Verwaltungsverhalten in der Krise
  • Steuern
    • Steueraufschub
    • Steuerkontrollen (MWST-Prüfungen, vermutlich i.Z.m. Notkreditaufnahmen (Umsatzkontrollen))
    • etc.

Zukunft / Rechtsgebiete

Grundsätzliches

Die Rechtsgebiete, die während des Lockdown bzw. Shutdown zu Beratungsbedarf führten, werden auch in Zukunft die Anwaltschaft beschäftigen, sei es beratend oder forensisch.

Vieles wird davon abhängen, ob die betroffenen Unternehmen sich wirtschaftlich wieder auffangen können, ob die bevorstehende Zeit pandemiefrei bleibt und wie entgegenkommend die Vertragsparteien miteinander verhandeln wollen oder können.

Rechtsgebiete

Nachwirkungen wird Corona sicherlich in folgenden Rechtsgebieten haben:

  • Vertragsrecht
  • Mietrecht
  • Arbeitsrecht
  • Darlehen / Kredite
  • Gesellschaftsrecht
  • Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung
  • Verwaltungsrecht (Kurzarbeit)
  • Steuern (steuerliche Implikationen aus dem Verhalten des Steuerpflichtigen in der Corona-Zeit)

Fazit

Eine retroperspektive Umfrage in einigen Monaten wird verdeutlichen, wo weiterer oder anderer Beratungsbedarf entstand und wo sich gewisse Beratungslösungen durch Betriebseinstellungen oder gar Konkurse erübrigten.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.