Sie befinden sich: Home » Deutscher Bundesgerichtshof (BGH): Ritter Sport-Schokolade bleibt exklusiv quadratisch
Schutz von dreidimensionaler quadratischer Verpackungsmarke für Tafelschokolade
Die „Ritter Sport“ bleibt die einzige quadratische Schokolade in deutschen Supermarktregalen.
Der Schokoladenhersteller RITTER SPORT aus Waldenbuch bei Stuttgart (D) darf weiter den Markenschutz für seine charakteristische Verpackungsform beanspruchen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz entschieden (Az. I ZB 42/19 u.a.).
Der Konkurrent MILKA hatte rund zehn Jahre lang versucht, das Verpackungsform-Monopol von RITTER SPORT zu beseitigen und die Marke löschen zu lassen. Offenbar vergeblich.
Zum Urteil Az. I ZB 42/19:
Verkündungstermin am 23. Juli 2020 um 8:30 Uhr in Sachen I ZB 42/19 und I ZB 43/19 (Verhandlungstermin am 14. Mai 2020) (Zur Schutzfähigkeit von dreidimensionalen quadratischen Verpackungsmarken für Tafelschokolade) | bundesgerichtshof.de
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