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Deutscher Bundesgerichtshof (BGH): Ritter Sport-Schokolade bleibt exklusiv quadratisch

Datum:
23.07.2020
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Markenrecht
Stichworte:
Markenrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Schutz von dreidimensionaler quadratischer Verpackungsmarke für Tafelschokolade 

Die „Ritter Sport“ bleibt die einzige quadratische Schokolade in deutschen Supermarktregalen.

Der Schokoladenhersteller RITTER SPORT aus Waldenbuch bei Stuttgart (D) darf weiter den Markenschutz für  seine charakteristische Verpackungsform beanspruchen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz entschieden (Az. I ZB 42/19 u.a.).

Der Konkurrent MILKA hatte rund zehn Jahre lang versucht, das Verpackungsform-Monopol von RITTER SPORT zu beseitigen und die Marke löschen zu lassen. Offenbar vergeblich.

Zum Urteil Az. I ZB 42/19:

Verkündungstermin am 23. Juli 2020 um 8:30 Uhr in Sachen I ZB 42/19 und I ZB 43/19 (Verhandlungstermin am 14. Mai 2020) (Zur Schutzfähigkeit von dreidimensionalen quadratischen Verpackungsmarken für Tafelschokolade) | bundesgerichtshof.de

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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