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Markenrecht

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Markenerscheinungsformen

Rechtsgebiet:
Markenrecht
Stichworte:
Marke, Markenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundsatz

Es fehlt ein abschliessender Kanon der möglicher Marken, weil der Gesetzgeber eine bewusst offene Definition gewählt hat,

Einzelne Erscheinungsformen

Die Erscheinungsformen von Marken des Gesetzgebers werden bestimmt in MSchG 1 Abs. 2:

  • Wortmarken
    • =   jede aussprechbare Buchstabenfolge, unabhängig davon, ob ihr eine lexographische Bedeutung zukommt oder, ob diese eine sprachliche Neuschöpfung beinhaltet
  • Marken bestehend aus Buchstaben oder Zahlen
    • =   Buchstaben des lateinischen Alphabets, wozu auch nicht aussprechbare Buchstabenkombinationen zählen (sog. Akronyme); andere Schriftzeichen (zB kyrillische, arabische usw.) werden wie Bildzeichen behandelt
  • Zahlen
    • =   arabische Zahlen und Zahlenfolgen; römische Zahlen werden als Buchstaben berücksichtigt; andere Zahlensymbole werden als bildliche Darstellungen berücksichtigt
  • Bildliche Darstellungen
    • =   zweidimensionale Anordnung von Linien und Flächen, sofern und soweit es sich um Wörter, Buchstaben und Zahlen handelt
  • Dreidimensionale Formen
    • dreidimensionale Marke im weiteren Sinne   =   plastischer Zusatz zur eigentlichen Ware (Schulbeispiel: „Mercedes-Stern“)
    • dreidimensionale Marke im engeren Sinne   =   dreidimensionale Marke als spezifische Formgebung von Ware und Verpackung resp. Teilen davon (Formmarke)
  • Farbmarken / farblich gestalte Bildmarken
    • =   farbliche Gestaltung der Marke, wobei die Hinterlegung in konkreter Farbgestaltung (Farbanspruch), aber mit eingeschränktem Schutzbereich (im Gegensatz zur „Schwarz-Weiss-Hinterlegung“, wo alle erdenklichen Farbausführungen geschützt sind)

Die Erscheinungsformen von Marken der Praxis werden anerkannt:

  • akustische Marken
    • =   Melodien
  • Kennfäden
    • =   Textilien-Kennung

Literatur

  • Marbach Eugen / Ducrey Patrik / Wild Gregor, Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, 4. Auflage, Bern 2017, Rz 574 ff.

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