Das Bundesgericht hat sich im Urteil vom 17.06.2020 (6B_1410/2019) zu der im Jugendstrafrecht vorgesehenen Mediation zwischen Täter und Opfer äussern müssen:
- Haben zwei Jugendliche als Mittäter bei einer Straftat mitgewirkt, ist für jeden von ihnen gesondert zu beurteilen, ob die Mediation mit dem Opfer gelungen ist oder nicht.
- Es erscheint nicht als willkürlich, wenn gegen den einen Mittäter das Strafverfahren wegen erfolgreicher Mediation eingestellt wird, während der andere nach erfolgloser Mediation verurteilt wird.
Weiterführende Informationen:
Quelle
LawMedia Redaktionsteam