LAWNEWS

Zivilprozessrecht

QR Code

„Zurich International Commercial Court“ erreicht Aufnahme in ZPO-Revision

Datum:
21.07.2020
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Zivilprozessrecht
Stichworte:
Internationales Privatrecht, Zivilprozessrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

E-ZPO / E-IPRG

Einleitung

Wir haben anfangs 2019 über das Projekt „Zurich International Commercial Cour“ (ZICC) zur Wahrung des Schiedsstandortes Schweiz berichtet:

Übernahme der Vorschläge durch Bundesrat

Der Bundesrat hat in seinem Entwurf zur revidierten ZPO vom 26.02.2020 sämtliche von den Befürwortern eingebrachten Vorschläge aufgenommen. Damit könne sich die Schweiz, die bereits einer der gefragtesten Standorte für internationale Schiedsgerichtsbarkeit sei, «allgemein als internationaler Justizplatz in Handelssachen behaupten und positionieren».

Zur Bedeutung der Schweiz im internationalen Schiedswesen vgl. auch:

Projektbehandlung im Rahmen der ZPO- / IPRG-Revision

Die Ergänzungsvorschläge betreffen folgende Punkte:

  • Kompetenz-Grundlagen
    • Die Kantone sollen ihre Handelsgerichte für bestimmte Fälle von internationalen Handelsstreitigkeiten für zuständig erklären können
    • Die Parteien sollen über die Möglichkeit von ZPO 8 (direkte Klage beim oberen Gericht) in diesen Fällen ausnahmsweise die Handelsgerichte prorogieren können:
      • E-ZPO 6 Abs. 4 lit. c
      • E-IPRG 5 Abs. 3 lit. c
  • Verfahren in englischer Sprache
    • Künftig sollen die Verfahren in englischer Sprache sowie in Landessprachen, die am Gerichtsort nicht Amtssprache sind, geführt werden können
      • E-ZPO 129 Abs. 2
      • E-BGG 42 Abs. 1 bis
  • Anpassungen im Beweisrecht
    • Mit weiteren Anpassungen im Beweisrecht sollen möglich werden:
      • Einvernahmen von Zeugen
      • Parteibefragungen
      • Erstattung von Gutachten mittels Videokonferenz
    • Modifikationen:
      • E-ZPO 170a
      • E-ZPO 187 Abs. 1 3. Satz
      • E-ZPO 193.

Fazit

Mit der Aufnahme dieser Bestimmungen in den bundesrätlichen Entwurf ist für das Projekt ZICC ein wichtiges Etappenziel erreicht.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.