Vertragsparteien können vereinbaren, dass ein Schiedsgericht einen bestehenden oder auch einen künftigen Rechtsstreit anstelle der staatlichen Gerichte beurteilen soll.
Die besonderen Vorteile eines Schiedsgerichts sind:
- Fachkompetenz: Besetzung des Schiedsgerichts mit Fachleuten mit besonderen Kenntnissen
- Verfahrensdauer: i.d.R. einstufiges Verfahren mit eingeschränkten Rechtsmittelmöglichkeiten verkürzt die Verfahrensdauer
- Vertraulichkeit: das Verfahren ist nicht öffentlich
- Freie Gestaltung des Verfahrens durch die Parteien
- Vollstreckbarkeit: Schiedssprüche sind Urteilen gleich vollstreckbar, was insbes. im internationalen Verhältnis Vorteile schafft (New Yorker Übereinkommen)
Weitere Informationen zur Schiedsgerichtsbarkeit:
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