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Coronavirus (COVID-19): Änderung der „COVID-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung“

Datum:
12.08.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
ALV, Arbeitslosenversicherung, Coronavirus (COVID-19)
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat (BR) hat am 12.08.2020 die Änderung und Verlängerung der „COVID-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung“ (ALV) beschlossen.

Die Verordnung enthält nur noch fünf Hauptartikel, die die folgenden Punkte regeln:

  • die Verlängerung der Rahmenfristen von Versicherten
  • die Nichtberücksichtigung der Abrechnungsperioden mit einem Arbeitsausfall über 85 Prozent zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.08.2020 im Rahmen der Kurzarbeit
  • den Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung für Berufsbildner, die für die Ausbildung von Lernenden zuständig sind
  • das summarische Verfahren bei Kurzarbeit.
  • Die Änderungen treten am 01.09.2020 in Kraft.

Mehr: Coronavirus: Arbeitslosenversicherung: Änderung der COVID-19-Verordnung ALV | admin.ch

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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