Der Bundesrat (BR) hat am 12.08.2020 die Änderung und Verlängerung der „COVID-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung“ (ALV) beschlossen.
Die Verordnung enthält nur noch fünf Hauptartikel, die die folgenden Punkte regeln:
- die Verlängerung der Rahmenfristen von Versicherten
- die Nichtberücksichtigung der Abrechnungsperioden mit einem Arbeitsausfall über 85 Prozent zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.08.2020 im Rahmen der Kurzarbeit
- den Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung für Berufsbildner, die für die Ausbildung von Lernenden zuständig sind
- das summarische Verfahren bei Kurzarbeit.
- Die Änderungen treten am 01.09.2020 in Kraft.
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LawMedia Redaktionsteam