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Coronavirus (COVID-19): Grossanlässe ab Oktober 2020 unter strengen Bedingungen und mit Bewilligung wieder möglich

Datum:
12.08.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
Coronavirus (COVID-19), COVID-19, Grossanlässe, mehr als 1‘000 Personen, Veranstaltungen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Veranstaltungen mit mehr als 1‘000 Personen

Der Bundesrat (BR) hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen ab dem 01.10.2020 wieder zu erlauben, unter Bedingungen:

  • Strenge Schutzmassnahmen
  • Veranstaltungsbewilligungspflicht der Kantone
    • Berücksichtigung der epidemiologischen Lage durch die Kantone
    • Berücksichtigung der Kapazitäten für das Contact Tracing durch die Kantone

Damit wolle der BR sicherstellen, dass sich die Pandemie-Situation in der Schweiz nicht verschlechtere.

Mit diesem vorsichtigen Öffnungsschritt wolle der BR Rechnung tragen:

  • den gesellschaftlichen Bedürfnissen
  • den wirtschaftlichen Interessen der Sportvereine und Kulturveranstaltern.

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) werde beauftragt, zusammen mit den zuständigen Departementen und den Kantonen bis 02.09.2020 einheitliche Bewilligungsanforderungen für Grossanlässe auszuarbeiten:

  • Für alle Bereiche, wie
    • Sport
    • Kultur
    • Religion
  • Basismassnahmen wie
    • Abstandhalten
    • Hygiene
  • Grundlagen wie
    • Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
    • Ratschläge der Science Task Force
  • Bewilligungspflicht des zuständigen Kantons
  • Verweigerungsrecht des Kantons, wenn ihre epidemiologische Lage und die Kapazitäten für das Contact Tracing die Durchführung nicht erlaubten.

Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen sind in der Schweiz seit dem 28.02.2020 verboten:

  • Dieses Verbot sei eine der zentralen Massnahmen, mit der die Zahl der Coronavirus-Infektionen reduziert werden konnte
  • Es gelte bis am 31.08.2020 und werde nun um einen Monat bis Ende September 2020 verlängert
  • Damit erhielten die Kantone Zeit, um das Bewilligungsregime vorzubereiten und – wenn nötig – die Kapazitäten für das Contact Tracing bereitzustellen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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