Das Bundesgericht hat gemäss heutiger Mitteilung die Beschwerde einer Frau abgewiesen, die 2018 einem Flüchtling zur Einreise von Italien in die Schweiz verhelfen wollte und dafür zu einer Busse von CHF 800 verurteilt wurde.
Die Betroffene könne sich nicht darauf berufen, Notstandshilfe geleistet und berechtigte Interessen gewahrt zu haben.
Urteil des Bundesgerichts vom 30.06.2020 (6B_1162/2019)
Medienmitteilung des Bundesgerichts vom 07.08.2020, 08.31 Uhr
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