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Lindt Schoggi-Goldhase: Niederlage vor Münchner Oberlandesgericht

Datum:
28.08.2020
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Markenrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Ober­lan­des­ge­richt Mün­chen hat ent­schie­den, dass der gol­de­ne Os­ter­ha­se des Scho­ko­la­den­her­stel­lers Lindt & Sprüng­li keine ge­schütz­te Farb­mar­ke ist:

  • Ausgangslage
    • Zwei Gesellschaften von Lindt & Sprüngli hatten gegen den Konkurrenten Confiserie Heilemann geklagt, weil dieser auch goldene Schokohasen verkaufte
    • Das Landgericht München urteilte, dass Lindt & Sprüngli Rechte an dem Goldton aus einer Benutzungsmarke zustehe
    • Das Oberlandesgericht entschied nun anders:
  • Goldfarbe nicht Markenbestandteil
    • Mittels Verkehrsgutachten wollte Lindt & Sprüngli nachweisen, dass die goldene Farbe stark mit der Marke verbunden sei
    • Das OLG München hat aber erwogen, dass die Farbe hier nicht unmissverständlich zur Identität der Marke gehöre, weil auch andersfarbige Produkte im Sortiment geführt würden
  • Nicht vergleichbar mit Milka & Co.
    • Bei Lindt & Sprüngli würden nicht alle Produkte goldfarben verpackt. Dies sei damit anders als «Nivea Blau», das «Telekom-Magenta» oder das «Milka-Lila»
  • Folge:
    • Aufgrund des Ge­richts­ur­teils dür­ften somit auch an­de­re Unternehmen ihre Scho­ko­ladenha­sen vor­erst wei­ter­hin in gol­de­ner Farbe ver­pa­cken.
  • Weiterzug an BGH?
    • Kein Statement von Lindt & Sprüngli.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: Lindt & Sprüngli @ Keystone SDA

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