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Mietrecht / Miete / Mietvertrag / Mietrecht / Wohnungsmiete / Wohneigentum

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Mietwohnungen: Verpönte Kettenmietverträge

Datum:
05.08.2020
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Mietrecht / Miete / Mietvertrag
Stichworte:
Wohnungsmiete
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

OR 255 Abs. 2, OR 266 Ab. 1 und ZGB 2

Dient die Befristung eines Wohnungs-Mietvertrages einzig der Umgehung von mietrechtlichen Schutzbestimmungen, ist sie rechtsmissbräuchlich.

Für den Nachweis des Rechtsmissbrauchs genügt die überwiegende Wahrscheinlichkeit im Einzelfall.

Gewichtige Indizien für einen Rechtsmissbrauch sind kumulativ:

  • Vermieter bietet bei Wohnungsnot systematisch nur noch befristete Mietverträge an, obwohl der Mieter an einem unbefristeten Mietvertrag interessiert ist
  • Keine objektiven Gründe für eine Mietvertrags-Befristung.

Quelle

BGer 4A_598/2018 vom 12.04.2019

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