LAWNEWS

Kindsrecht

QR Code

Ärztlich angeordnete fürsorgerische Unterbringung: Interkantonale örtliche Zuständigkeit für Beschwerdebeurteilung

Datum:
15.09.2020
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Kindsrecht
Stichworte:
Erwachsenenschutz
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Bundesgericht hat entschieden, dass die fürsorgerische Unterbringung ist in jenem Kanton gerichtlich zu beurteilen ist, auf dessen Hoheitsgebiet sie angeordnet wurde.

Damit widerspricht das Bundesgericht der Praxis des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz, wonach für eine Beschwerde gegen die ärztlich angeordnete fürsorgerische Unterbringung stets das Gericht am Wohnsitz des Betroffenen interkantonal zuständig sei.

Urteil des Bundesgerichts vom 25.08.2020 (5A_175/2020)

Medienmitteilung des Bundesgerichts vom 14.09.2020, 12.01 Uhr

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.