Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer habe gemäss Mitteilung vom 11.09.2020 die vom Staatssekretariat für Migration (SEM) verweigerte ordentliche Einbürgerung eines aus Kasachstan stammenden Oligarchen, der zugleich Sohn eines Ex-Ministers sei, bestätigt. Grund seien die gegen ihn noch laufenden Rechtsverfahren.
Sachverhalt
Ilyas Khrapunov
- lebe seit 1998 in der Schweiz;
- sei Sohn des Ex-Bürgermeisters der Stadt Almaty, der auch verschiedene Ministerrollen inne hatte, und Schwiegersohn eines notorischen Gegners des kasachischen Regimes;
- werde vom kasachische Regime vorgeworfen, seinen Eltern geholfen zu haben, etliche Millionen Schweizer Franken zu waschen, die während der politischen Mandate des Vaters unterschlagen worden sein sollen.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) setzte das Einbürgerungsgesuch von 2006 vorerst aus und wies es 2018 mit der Begründung ab:
- Der Gesuchsteller halte die schweizerische Rechtsordnung nicht ein;
- Eine allfällige Erteilung der Einbürgerungsbewilligung würde die bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und Kasachstan gefährden.
Prozess-History
Gegen den abweisenden Entscheid erhob der Betroffene Beschwerde beim BVGer.
Begründung
Laufende Rechtsverfahren
Das BVGer erwog zunächst:
- Leumund
- Eine der Voraussetzungen der Einbürgerung sei die Einhaltung der schweizerischen und ausländischen Rechtsordnungen, sofern die im Ausland begangenen Delikte auch in der Schweiz strafbar seien.
- Dementsprechend könne grundsätzlich keine Einbürgerungsbewilligung erteilt werden, wenn in der Schweiz oder im Ausland Rechtsverfahren, besonders strafrechtlicher Natur, gegen die gesuchstellende Person hängig seien.
- In concreto
- In der Schweiz
- Im vorliegenden Fall sei ein Strafverfahren in der Schweiz wegen Geldwäscherei gegen die Familie Khrapunov hängig.
- In den USA und in England
- Auch wurden weltweit an verschiedenen Orten, insbesondere aber in den USA und in England, zahlreiche Verfahren auf Rückzahlung der unterschlagenen Gelder gegen die Familie Khrapunov eröffnet.
- Betreibungsverfahren in der Schweiz
- Gestützt auf ein englisches Urteil wurde in diesem Zusammenhang kürzlich ein Betreibungsverfahren gegen den Beschwerdeführer eingeleitet.
- Ilyas Khrapunov bestreitet jedoch die Vollstreckbarkeit dieses Urteils.
- In der Schweiz
Verneinung des Arguments des Politmalus
Der Beschwerdeführer argumentiert hauptsächlich,
- die kasachischen Behörden hätten weltweit ohne triftigen Grund Strafanzeigen und Zivilklagen erhoben, um ihm und seiner Familie zu schaden.
- Er sei mit Personen verwandt, die vormals dem kasachischen Regime nahestanden und sich diesem später notorisch entgegengestellt hätten.
Laut BVGer erscheine dieses Argument zwar nicht von vornherein völlig unbegründet:
- Einige Klagen seien jedoch (vorerst) mit Erfolg geführt worden und es gebe Elemente, aufgrund derer nicht einfach über die noch hängigen Verfahren hinweggesehen werden könne.
- Beispielsweise habe Ilyas Khrapunov unter unklaren Umständen mehrere Millionen Dollar von seiner Mutter erhalten.
- In diesem Kontext mache es keinen Unterschied, dass er das Einbürgerungsgesuch bereits 2006 gestellt habe.
- Gestützt auf die Daten des schweizerischen Strafregisters und angesichts der strafrechtlichen Ermittlungen durfte das SEM das Einbürgerungsverfahren aussetzen.
Aus allen Gründen wies das BVGer die Beschwerde des Betroffenen ab.
Dieses Urteil ist abschliessend und kann nicht beim Bundesgericht angefochten werden.
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.08.2020 (F-4866/2018)
Medienmitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.09.2020, 12.01 Uhr
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam