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Coronavirus (COVID-19): BAG-Risikoländer-Liste per 07.09.2020

Datum:
04.09.2020
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
BAG-Risikoländer-Liste
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Neu auf der Liste: Kroatien und V.A.E.

Einleitung

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat am FR 04.09.2020 die ab MO 07.09.2020 gültige Liste der COVID-19-Risikoländer publiziert.

Personen, die aus den gelisteten Ländern einreisen bzw. zurückkehren, müssen sich nach ihrer Ankunft in der Schweiz in eine zehntägige Quarantäne begeben. Wer der Melde- und Quarantäne-Pflicht nicht nachkommt, riskiert eine Busse von bis zu CHF 10’000. Die Polizei kontrolliert die Einhaltung dieser Pflichten durch unangemeldete Besuche!

Änderungen in der neuen BAG-Liste

Das BAG hat auf seiner Risiko-Liste per 07.09.2020 statt 53 neu 55 Gebiete aufgeführt:

  • 10 Staaten kamen neu hinzu:
    • Französisch Polynesien
    • Guyana
    • Kroatien
    • Libanon
    • Libyen
    • Paraguay
    • San Marino
    • Trinidad und Tobago
    • Ukraine
    • Vereinigte Arabische Emirate
  • 8 Staaten sind von der Liste genommen worden:
    • Belgien
    • El Salvador
    • Eswatini(Swasiland)
    • Kasachstan
    • Kirgisistan
    • Luxemburg
    • Mexiko
    • Oman.

BAG-Risikoländer-Liste, gültig bei der Einreise ab 07.09.2020

Die Länder und Regionen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko werden in der Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs definiert. Diese Liste wird vom BAG sporadisch aktualisiert.

Die neu hinzugefügten Staaten und Gebiete sind in der nachfolgenden, ab 07.09.2020 (0.00 Uhr) für die Einreise gültigen Liste mittels Fettschrift hervorgehoben:

  • Albanien
  • Andorra
  • Argentinien
  • Armenien
  • Aruba
  • Bahamas
  • Bahrain
  • Belize
  • Besetztes Palästinensisches Gebiet
  • Bolivien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Brasilien
  • Cabo Verde
  • Chile
  • Costa Rica
  • Dominikanische Republik
  • Ecuador
  • Färöer
  • Französisch Polynesien
  • Gibraltar
  • Guam
  • Guatemala
  • Guyana
  • Honduras
  • Indien
  • Irak
  • Israel
  • Katar
  • Kolumbien
  • Kosovo
  • Kroatien
  • Kuwait
  • Libanon
  • Libyen
  • Malediven
  • Malta
  • Moldova
  • Monaco
  • Montenegro
  • Namibia
  • Nordmazedonien
  • Panama
  • Paraguay
  • Peru
  • Rumänien
  • San Marino
  • Sint Maarten
  • Spanien inkl. den Balearen (ohne Kanaren)
  • Südafrika
  • Suriname
  • Trinidad und Tobago
  • Turks- und Caicos-Inseln
  • Ukraine
  • Vereinigte Arabische Emirate
  • Vereinigte Staaten von Amerika (inklusive Puerto Rico und US Virgin Islands)

Quelle aus: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/empfehlungen-fuer-reisende/quarantaene-einreisende.html

Vorlaufzeit

Die Vorlaufzeit, also der Zeitrahmen zwischen Ankündigung und Inkrafttreten, beträgt wiederum bloss drei Tage.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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