Einleitung
Seit Einführung der Quarantäne- und Einreisemeldepflicht sollten sich Personen aller Nationalitäten, die aus sog. Staaten und Gebieten mit erhöhtem Coronavirus–Infektionsrisiko in die Schweiz einreisen, mit den sich wechselnden Voraussetzungen und Bedingungen befassen.
Die nachfolgenden Ausführungen sollen – Stand 25.09.2020 – einen kurzen Einblick in die Thematik gewähren.
Agenda
- Quarantänepflicht für Einreisende aus Risikoländern
- Aktuelle BAG-Risikoländerliste
- Berichterstattung zu den bisherigen BAG-Risikoländerlisten
- Kontaktdaten-Erhebung bei Einreise aus Risikoländern
- (Beschränkte) Kontaktdaten-Erhebung nach Transportmitteln
- Rückverfolgbarkeit + Quarantäneüberprüfung
- Einreisende Touristen
- Massnahmen innerhalb der Schweiz
- Einreisebestimmungen
Quarantänepflicht für Einreisende aus Risikoländern
Seit dem 06.07.2020 müssen alle Personen, die aus einem Staat oder Gebiet mit hohem Infektionsrisiko in die Schweiz einreisen, zehn Tage in der Quarantäne verbringen.
Für die Staaten oder Gebiete mit hohem Infektionsrisiko gibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) sporadisch eine Liste heraus:
- Aktuelle Beiträge zur BAG-Risikoländerliste
- Berichterstattung zu den bisherigen BAG-Risikoländerlisten
Kontaktdaten-Erhebung bei Einreise aus Risikoländern
Bei der Einreise in die Schweiz werden die Kontaktdaten der Reisenden (nur teilweise) erhoben:
- (Beschränkte) Kontaktdatenerhebung nach Transportmitteln
- Die Kontaktdatenerhebung betrifft v.a.
- Flugpassagiere aus Ländern mit erhöhtem Infektionsrisiko
- Passagiere der Reisebusse aus Ländern mit erhöhtem Infektionsrisiko
- Rückverfolgbarkeit + Quarantäneüberprüfung
- Für die Erhebung der Kontaktdaten gibt es zwei Gründe:
- Rückverfolgbarkeit, falls es an Bord infektiöse Passagiere gab und eine Übertragung des Coronavirus möglich sein könnte
- Kontaktdaten-Verwendung durch die kantonalen Behörden zur stichprobeweisen Überprüfung der Einhaltung der Quarantänepflicht.
- Für die Erhebung der Kontaktdaten gibt es zwei Gründe:
- Die Kontaktdatenerhebung betrifft v.a.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Kontaktdaten-Mitteilung eine Selbstdeklarationspflicht ist.
Einreisende Touristen
Wie im Ausland haben sich die in die Schweiz einreisenden Touristen auch mit den hier massgebenden Hygiene- und Schutzmassnahmen zu befassen:
- Massnahmen innerhalb der Schweiz
- Maskentragpflicht im öV
- Seit dem 06.07.2020 für die in der Schweiz verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln (öV) eine Maskentragpflicht
- Maskentragpflicht nach Anweisung der Kantone und Gemeinden etc.
- Je nach Kanton oder in einzelnen Städten besteht in Einkaufsläden eine Maskentragpflicht
- Maskentragpflicht nach Weisung der Institutionen
- In öffentlichen Einrichtungen wie Restaurants, Ladengeschäften oder Museen müssen die Vorschriften der jeweiligen Schutzkonzepte der Betriebe befolgen
- Informationen geben diese Institutionen vor Ort
- In öffentlichen Einrichtungen wie Restaurants, Ladengeschäften oder Museen müssen die Vorschriften der jeweiligen Schutzkonzepte der Betriebe befolgen
- Verhaltens- und Hygiene-Regeln
- In der Schweiz sind zu beachten, die geltenden
- Krankheitssymptome
- Treten nach der Einreise in die Schweiz Krankheitssymptome auf, bitte diese ernst nehmen und die Anweisungen auf der nachgenannten Website befolgen:
- Abstand, Hygiene und Respekt
- Mit Abstand und Hygiene schützt jeder sich und seine Mitmenschen am besten
- Weitere Informationen
- zu den geltenden Verboten und Pflichten wir verwiesen auf die Website
- Maskentragpflicht im öV
- Einreisebestimmungen
- Migration
- Folgende Themen können nachgelesen werden in der Website des
- Staatssekretariats für Migration SEM:
- zB Personenfreizügigkeit
- zB Einreisebeschränkungen und –ausnahmen
- zB Visa-Stopp
- Staatssekretariats für Migration SEM:
- Folgende Themen können nachgelesen werden in der Website des
- SEM nicht zuständig in Quarantäne-Fragen
- Das SEM kann aber keine Auskunft zur Quarantänepflicht bei der Einreise in die Schweiz geben.
- Migration
Quelle
LawMedia Redaktionsteam