Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 18.09.2020 die Botschaft zum neuen Covid-19-Solidarbürgschaftsg
Einleitung
Um die Schweizer Unternehmen mit Liquidität zu versorgen, hat der Bundesrat am 25. März 2020 die COVID-19-Solidarbürgschaftsv
Der Bund verpflichtete sich, die Organisationen für Verluste aus diesen Bürgschaften zu entschädigen.
Status
Per Ende August 2020 waren etwas mehr als 136’000 Kredite über rund CHF 16,4 Mrd. verbürgt. Über 80 Prozent der Kredite wurden an KMU mit weniger als zehn Vollzeitstellen vergeben.
Konsolidierung des Notrechts
Der BR müsse dem Parlament die Gesetzesvorlage für die Überführung einer Notverordnung ins ordentliche Recht innert sechs Monaten seit Inkrafttreten der Verordnung vorlegen.
Regelungsgegenstand des Gesetzes
Der dem BR vorgelegte Gesetzesentwurf regelt:
- Rechte und Pflichten der vier anerkannten Bürgschaftsorganisationen
- Fälle, in denen
- die Banken respektive die PostFinance AG die Bürgschaften ziehen
- die Kreditforderungen infolge Ziehung der Bürgschaften auf die Bürgschaftsorganisationen übergehen (sog. Subrogation)
- Fälle, in denen
- Laufzeit der Kredite und Bürgschaften
- Alle wichtigen Aspekte, die während der Laufzeit der Kredite und Bürgschaften auftreten können
- Missbrauchsbekämpfung
- Härtefallbehandlung.
Gleichzeitig wurden in den Gesetzes-Entwurf parlamentarische Forderungen aufgenommen.
Hohe Zustimmung bei den Vernehmlassungs-Teilnehmern
Praktisch alle Vernehmlassungs-Teilnehmer äusserten sich positiv zur COVID-19-Solidarbürgschaftsv
- Unterstützung des Verzichts auf
- partielles Investitionsverbot
- Einzelfallbetrachtung bei der Härtefallregelung
- Umwandlung der Covid-19-Kredite in A-Fonds-perdu-Beiträge
- Möglichkeit, die Amortisationsfrist von fünf auf bis zu zehn Jahre zu verlängern
Nur vereinzelt wurden verlangt:
- eine Verlängerung der ordentlichen Amortisationsfrist, selbst wenn kein Härtefall vorliege
- Lockerung des Dividendenverbots
- Verlängerung der Frist für die Einreichung von Kreditgesuchen.
Die letzten drei Änderungsvorschläge lehnt der BR ab; die Ablehnungsgründe legt er in der Botschaft dar (siehe unten).
Aufgrund des deutlichen Vernehmlassungs-Ergebnisses entspreche der Gesetzestext weitgehend dem Vernehmlassungs-Entwurf.
Vorgehensvorschlag ans Parlament
Der BR schlage dem Parlament vor, das Gesetz in der Wintersession in einem Sonderverfahren zu beraten. Ausnahmsweise sollten beide Räte in der gleichen Session über das Gesetz befinden. Damit bestehe die Möglichkeit, dass das Gesetz auf den 01.01.2021 in Kraft treten könne.
Gleichzeitig mit der Verabschiedung der Botschaft verlängerte der BR die Geltungsdauer der COVID-19-Solidarbürgschaftsv
Dokumente
Links
Weiterführende Informationen
- COVID-19-Prüfungen Zwischenbericht 1. Juni 2020 Massnahmen des Bundes | efk.admin.ch
- Coronavirus (COVID-19): Notverordnung für Bankkredite mit Bundes-Solidarbürgschaften | law-news.ch
- Coronavirus (COVID-19): Erleichterungen bei drohender Unternehmens-Überschuldung | law-news.ch
- Darlehen/ Kredite
- Zürcher Strafverfolger ermitteln gegen Covid-19-Kreditbetrüger | nzz.ch
- Corona-Kredite über 1,5 Millionen Franken mutmasslich in die Türkei abgeflossen – Polizei nimmt bei Razzia mehrere Personen fest | nzz.ch
- Österreichs Kanzler Sebastian Kurz lobt die Schweiz – und sorgt damit im eigenen Land für Aufregung | aargauerzeitung.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam