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Sachenrecht / Immobilien / Zivilprozessrecht

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Hausbesetzungen: BR plant einfacheres Vorgehen für Grundeigentümer

Datum:
02.09.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Sachenrecht / Immobilien, Zivilprozessrecht
Stichworte:
Grundeigentümer, Vernehmlassung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vernehmlassung bis 23.12.2020

Der BR will die Position der Grundeigentümer bei unrechtmässigen Hausbesetzungen verbessern. Er hat heute entsprechende Vorschläge in die Vernehmlassung geschickt. Klare Regeln und vereinfachte Bedingungen in Gerichtsverfahren sollen Grundeigentümer besser vor Verletzungen ihrer Rechte schützen.

  • Ausgangslage
    • Mit einer Motion (15.3531 – «Bedingungen für die Anwendbarkeit von Artikel 926 ZGB lockern, um besser gegen Hausbesetzer vorgehen zu können») wurde der BR beauftragt, Klarheit zu schaffen und die Position der Grundstücksbesitzer bei Hausbesetzungen zu verbessern.
    • Bei den in Motion und Medienmitteilung des BR gewählten Termini ist besser zu differenzieren, da auch Besetzer als Besitzer gelten:
      • Unmittelbarer Besitzer: Hausbesetzer
      • Mittelbarer Besitzer: Grundeigentümer oder Mieter
      • Eigentümer der Liegenschaft: Grundeigentümer
  • Geltendes Recht
    • Das geltende Recht enthält grundsätzlich zweckmässige Regelungen für die Wieder-Bemächtigung ihres unrechtmässig besetzten Grundstücks durch die Eigentümer oder rechtmässigen (mittelbaren) Besitzer.
  • Praxis
    • Häufige Hindernisse beim raschen Vorgehen gegen Hausbesetzer im Alltag sind:
      • Keine direkte Räumung des besetzten Grundstücks durch die Polizei ohne Gerichtsurteil
      • Oftmals strenge oder nicht erfüllbare Räumungs-Bedingungen
      • Erfordernis der Beschreitung des Wegs über das Zivilgericht
      • Aufwand und Unsicherheiten
  • Abbau prozessualer Hindernisse stärkt Position der Grundeigentümer
    • Der Bundesrat schlägt für die Umsetzung mehrere Gesetzesanpassungen vor:
      • Gesetzesbestimmung mit expliziter Angabe, wann die Reaktionsfrist beginnt, innert welcher die Grundeigentümer Selbsthilfe ausüben und unmittelbar gegen die Hausbesetzer vorgehen können (bessere Rechtssicherheit für Grundeigentümer)
      • Massgebend sein soll künftig derjenige Zeitpunkt, in welchem der Grundeigentümer von der Hausbesetzung erfährt oder bei gebotener Sorgfalt hätte erfahren können
    • Eine fixe Stundenfrist, binnen welcher der Grundeigentümer handeln müsse, wollte der BR nicht in den Gesetzestext aufnehmen
    • Die gewählte flexible Regelung solle es ermöglichen, im konkreten Einzelfall eine angemessene Lösung zu finden, so der BR
  • Gerichtsverfahren
    • Der BR will die Position der Grundeigentümer in einem allfälligen Gerichtsverfahren gegen Hausbesetzer, deren Namen sie nicht kennen, stärken:
      • Künftig muss er die Identität der Hausbesetzer nicht kennen
      • Damit entfällt das prozessuale Hindernis der Bezeichnung der beklagten Partei(en)
  • Vernehmlassung / Dauer
    • Die Vernehmlassung zu den vorgeschlagenen Änderungen im Zivilgesetzbuch (ZGB) und in der Zivilprozessordnung (ZPO) dauert bis 23.12.2020.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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