StGB 146 Abs. 1
Hat die kreditgebende Bank ihren Zahlungsausfall ihrer eigenen Unvorsichtigkeit zuzuschreiben, verdient sie als fachkundiges, bewilligungspflichtiges Institut für ihre Fahrlässigkeit keinen strafrechtlichen Opferschutz.
Quelle
BGer 6B_480/2018 vom 13.09.2019