Rechtsanwälte verletzen das Gebot der sorgfältigen und gewissenhaften Berufsausübung von BGFA 12 lit. a, wenn sie weder telefonisch, noch per e-mail erreichbar sind. Gerichte sind nicht verpflichtet, mit den Anwälten digital zu kommunizieren.
Ein Richter erstattete bei der Anwaltskammer des Kantons St. Gallen Anzeige gegen einen Rechtsanwalt, weil dieser während Tagen oder Wochen über einen Zeitraum von mehreren Monaten hinweg weder per Telefon, noch per e-mail erreichbar war.
Die Anwaltskammer eröffnete ein Verfahren. Der betreffende Anwalt wurde wegen mehrfachen Verstosses gegen das Gebot der sorgfältigen und gewissenhaften Berufsausübung mit einer Busse von CHF 1‘000 bestraft.
Quelle
Kantonsgericht St. Gallen
vom 19.09.2019
AW.2019.24
Weiterführende Informationen
- Kantonsgericht St. Gallen vom 19.09.2019 AW.2019.24 | publikationen.sg.ch
- Berufstypische Verhaltensregeln / Usanzen
- Die Auswahl von Anwälten | anwaelte.ch