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Auftrag / Auftragsrecht

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Berufstypische Verhaltensregeln / Usanzen

Erstellungsdatum:
20.06.2014
Aktualisiert:
01.11.2022
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei jeder Berufsgruppe bestehen Berufs- und Standesregeln oder zumindest Sorgfaltserwartungen, die man an einen entsprechend ausgebildeten Berufsvertreter stellt. – Diese berufstypischen Verhaltensregeln sind bei der Beurteilung, ob der Auftrag getreu und sorgfältig ausgeführt wurde, zu berücksichtigen.

Ebenso sind allfällige Branchen-Usanzen für die Beurteilung der Art und Weise der Auftragserfüllung zu berücksichtigen.

Weiterführende Informationen

  • Auftraggeber-Weisungen (Abmahnungspflicht)
  • SIA-Normen
  • Haftung der Rechtsanwälte
    • KAISER URS, Die zivilrechtliche Haftung für Rat, Auskunft, Empfehlung und Gutachten, Diss. Bern 1987, S. 88 ff.
  • Haftung der Notare
    • KAISER URS, Die zivilrechtliche Haftung für Rat, Auskunft, Empfehlung und Gutachten, Diss. Bern 1987, S. 90 ff.
  • Haftung der Aerzte
    • KAISER URS, Die zivilrechtliche Haftung für Rat, Auskunft, Empfehlung und Gutachten, Diss. Bern 1987, S. 92
  • Haftung der Auskunfteien
    • KAISER URS, Die zivilrechtliche Haftung für Rat, Auskunft, Empfehlung und Gutachten, Diss. Bern 1987, S. 93 ff.

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