Bei jeder Berufsgruppe bestehen Berufs- und Standesregeln oder zumindest Sorgfaltserwartungen, die man an einen entsprechend ausgebildeten Berufsvertreter stellt. – Diese berufstypischen Verhaltensregeln sind bei der Beurteilung, ob der Auftrag getreu und sorgfältig ausgeführt wurde, zu berücksichtigen.
Ebenso sind allfällige Branchen-Usanzen für die Beurteilung der Art und Weise der Auftragserfüllung zu berücksichtigen.
Weiterführende Informationen
- Auftraggeber-Weisungen (Abmahnungspflicht)
- SIA-Normen
- Haftung der Rechtsanwälte
- KAISER URS, Die zivilrechtliche Haftung für Rat, Auskunft, Empfehlung und Gutachten, Diss. Bern 1987, S. 88 ff.
- Haftung der Notare
- KAISER URS, Die zivilrechtliche Haftung für Rat, Auskunft, Empfehlung und Gutachten, Diss. Bern 1987, S. 90 ff.
- Haftung der Aerzte
- KAISER URS, Die zivilrechtliche Haftung für Rat, Auskunft, Empfehlung und Gutachten, Diss. Bern 1987, S. 92
- Haftung der Auskunfteien
- KAISER URS, Die zivilrechtliche Haftung für Rat, Auskunft, Empfehlung und Gutachten, Diss. Bern 1987, S. 93 ff.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.