LAWNEWS

Arbeitsrecht

QR Code

Verordnung zum Arbeitsgesetz (ArGV 1): Präzisierung von Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen

Datum:
21.09.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Arbeitsgesetz
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat (BR) hat am 18.09.2020 die Änderung der Verordnung zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) beschlossen.

Mit dieser Verordnungsänderung sollen Unklarheiten in der Anwendung von Arbeits- und Ruhezeit-Bestimmungen bereinigt und diese sowie die Normtexte an die bisher entwickelte Praxis angepasst werden:

  • Arbeitszeitberechnung bei Ausland-Dienstreisen
    • Anrechnung der Arbeitszeit bei der Hin- und Rückreise im Rahmen von Ausland-Dienstreisen
  • Beginn und Ende der Arbeitswoche
    • Beginn und Ende der Arbeitswoche zur Bestimmung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit: Montag 00:00 bis Sonntag 24:00 Uhr
  • Medizinische Eignungsuntersuchung bei dauernder Nachtarbeit
    • Klärung formeller Fragen im Zusammenhang mit der medizinischen Eignungsuntersuchung bei dauernder Nachtarbeit
  • Vereinfachende gemeinsame Untersuchung, mit solchen des Verkehrsrechts
    • Neue Möglichkeit, diese Eignungsuntersuchung mit der verkehrsmedizinischen Untersuchung gemäss Verkehrszulassungsverordnung zusammenzulegen
  • Verteiler-Negativum
    • Keine Zustellung des Ergebnisses aus der medizinischen Untersuchung an das SECO
  • Aufbewahrung und Einsichtsrecht der Kontrollorgane
    • Die Unternehmen haben die diesbezüglichen Unterlagen den Vollzugs- und Aufsichtsorganen für den Fall einer Betriebskontrolle zur Verfügung zu halten.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.