Die Wettbewerbskommission (WEKO) habe gemäss heutiger Medienmitteilung eine Untersuchung gegen mehrere Gross- und Einzelhandelsunternehmen sowie gegen MARKANT eröffnet. Im Fokus des Untersuchungsverfahrens stünden mutmasslich wettbewerbsbeschränkende Massnahmen gegenüber verschiedenen Lieferanten von Gütern des täglichen Bedarfs.
Zahlreiche Gross- und Einzelhändler würden den Zahlungsverkehr (Inkasso) mit ihren Lieferanten über die MARKANT Handels- und Industriewaren-Vermittlungs AG abwickeln.
Untersuchungs-Gegenstand
- MARKANT und mehrere ihr angeschlossene Gross- und Einzelhändler (sog. Anschlusshäuser) sollen mutmasslich gemeinsam Massnahmen vereinbart haben, um die Lieferanten der Anschlusshäuser dazu anzuhalten, das Inkasso über MARKANT abzuwickeln.
- Die vermuteten koordinierten Massnahmen sollen insbesondere die Androhung von kollektiven Auslistungen von Gütern des täglichen Bedarfs umfasst haben.
- Die von den Lieferanten an MARKANT zu entrichtenden Gebühren seien angeblich teilweise an die Anschlusshäuser ausbezahlt worden.
- Im Rahmen der Untersuchung prüfe WEKO, ob diese mutmasslichen Vereinbarungen unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen darstellen.
- Nach Verfahrenseröffnung führte die WEKO bei mehreren Unternehmen Hausdurchsuchungen durch.
Unschuldsvermutung der Beschuldigten
Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Urteil.
Quelle
LawMedia Redaktionsteam