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Coronavirus (COVID-19): BR erlässt Covid-19-Kulturverordnung

Datum:
14.10.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Bildungsrecht
Stichworte:
Coronavirus, Coronavirus (COVID19), COVID-19, Kultur, Kultursektor, Unterstützung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Rückwirkende Inkraftsetzung per 26.09.2020

Das Covid-19-Gesetz schafft – wie berichtet – die rechtlichen Grundlagen, damit der Bundesrat (BR) diejenigen notverordnungsrechtlich beschlossenen Massnahmen aufrechterhalten kann, die für die Bewältigung der Coronavirus-Epidemie weiter notwendig sind.

Der BR hat am 14.10.2020 hat die Verordnung über die Massnahmen im Kulturbereich gemäss Covid-19-Gesetz erlassen.

Am 20.03.2020 hatte der BR Massnahmen beschlossen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Epidemie auf den Kultursektor zu mildern.

Der BR hat am 12.08.2020 den Entwurf des Covid-19-Gesetzes verabschiedet, welches die rechtlichen Grundlagen für eine Verlängerung der Massnahmen bis Ende 2021 und vom Parlament am 25.09.2020 gutgeheissen wurde.

Der BR hat nun Entscheide getroffen:

  • die Massnahmen im Kulturbereich gemäss Covid-19-Gesetz festgelegt
  • die Covid-19-Kulturverordnung verabschiedet.

Die Covid-19-Kulturverordnung sieht vor:

  • Weitere Zurverfügungstellung von Mitteln zur Unterstützung der Kulturunternehmen durch den Bund an die Kantone
  • Gewährung von Finanzhilfen zur Entschädigung finanzieller Einbussen, auf Gesuch hin
  • Beiträge an Transformationsprojekte, mit denen sich die Kulturunternehmen den Gegebenheiten in Zusammenhang mit der Epidemie anpassen können
  • Hälftige Tragung der von den Kantonen gesprochenen Beträge durch den Bund.

Für die Betroffenen gilt im Einzelnen:

  • Kulturschaffende
    • Kulturschaffende erhalten auf Gesuch hin weiter Geldleistungen des Vereins Suisseculture Sociale zur Deckung ihrer unmittelbaren Lebenshaltungskosten
  • Kulturvereine
    • Kulturvereine im Laienbereich werden auf Gesuch hin weiter für ihren finanziellen Schaden entschädigt, der aus der Absage, Verschiebung oder eingeschränkten Durchführung von Veranstaltungen entsteht.

Die Covid-19-Kulturverordnung wurde rückwirkend auf den 26.09.2020 in Kraft gesetzt.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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