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Coronavirus in Italien: Maskenpflicht im Freien ab 07.10.2020

Datum:
08.10.2020
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
Coronavirus, COVID-19, Maskentragpflicht in Italien
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Im Kampf gegen erneut steigende COVID-19-Infektionszahlen hat Italiens Regierung am MI 07.10.2020 die landesweite Maskentragpflicht im Freien beschlossen.

Das Tragen von Gesichtsmasken im Freien war bereits in einigen italienischen Regionen Pflicht, darunter auch in der Lombardei (Regione Lombardia), in Kampanien (Regione Campania), inkl. Neapel, und in Latium (Regione Lazio), inkl. der Landeshauptstadt Rom.

Bisher mussten Schutzmasken auf nationaler Ebene hauptsächlich in geschlossenen Räumen wie Einkaufsläden und Büros sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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