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Covid-19-Geschäftsmietegesetz: BR legt Monitoringbericht zur Situation der Geschäftsmieten vor

Datum:
08.10.2020
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
Coronavirus, COVID-19, Geschäftsmieten, Miete, Mieterlass, Mietrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Geschäftsmieten

Einleitung

Der Bundesrat (BR) hat am 18.09.2020 bei Verabschiedung der Botschaft zum Covid-19-Geschäftsmietegesetz angekündigt, dass er die Vorlage eines Monitoring-Berichts Geschäftsmieten plane.

Dieser Bericht

  • solle die Situation im Bereich der Geschäftsmieten darstellen;
  • gehe auf einen Entscheid des BR vom 08.04.2020 zurück.

Zur Monitoringbericht-Vorlage

Der BR hat am 07.10.2020 den Monitoringbericht zur Situation der Geschäftsmieten infolge der Covid-19-Pandemie vorgelegt.

Zum Monitoring-Bericht Geschäftsmieten im Einzelnen

Der Bericht Monitoring Geschäftsmieten kommt zu folgenden Resultaten:

  • Strukturanalyse
    • Anzahl betroffene Geschäftsmietverträge
      • Aufgrund einer Strukturanalyse von Wüest Partner bestünden in der Schweiz:
      • rund 390 000 Geschäfts-Mietverträge
      • mit einem Mietvolumen von schätzungsweise CHF 2 Mrd. Franken pro Monat
    • Betroffene Nutzungsarten
      • Davon würden entfallen:
        • ca. CHF 900 Mio. auf Büroflächen
        • ca. CHF 500 Mio. auf Gewerbe und Industrie
        • ca. CHF 400 Mio. auf Verkaufsflächen
        • ca. CHF 200 Mio. auf gastgewerbliche Nutzungen
    • Eigennutzer
      • Zusätzlich zu den 390 000 Mietverhältnissen würden rund 60 % der Unternehmen ihr Geschäft in einer eigenen Liegenschaft betreiben
    • Von den Schliessungen betroffene Mietverhältnisse
      • Während der Zeit der maximalen Einschränkungen zwischen dem 17.03.2020 und dem 26.04.2020 seien rund 113’000 Mietverhältnisse von den Schliessungen durch den BR betroffen gewesen
    • Von den Schliessungen betroffene Mietzinsvolumina
      • Die kumulierten Mietzinse der von Schliessungen betroffenen Geschäftsliegenschaften würden sich belaufen auf
        • CHF 530 Mio. pro Monat oder
        • 27 % des Mietvolumens
  • Repräsentative Umfrage
    • Mieteranteil mit Schwierigkeiten und Regionale Unterschiede
      • Eine repräsentative Umfrage von gfs.bern sei zum Schluss gekommen, dass der Anteil der Mieter, die im Zusammenhang mit den verordneten Schliessungen Schwierigkeiten hätten, ihre Miete zu bezahlen, in den Wochen des Lockdowns von 6 % auf 33 % gestiegen sei
        • Dies treffe vor allem zu auf
          • die Westschweiz und
          • auf das Tessin
    • Einigungssuche und Ergebnisse
      • Die Umfrage zeigte auch, dass die Mehrheit der Mietparteien (rund 60 %) entlastende Lösungen gesucht – und mehrheitlich auch gefunden hätten
        • Einigungen seien wesentlich häufiger zustande gekommen als Nichteinigungen
        • Für die Mieterseite
          • betrage das Verhältnis von Einigungen zu Nichteinigungen
            • 3 zu 2
        • Für die Vermieterseite
          • Betrage das Verhältnis von Einigungen zu Nichteinigungen
            • 9 zu 1
    • Einigungszeitpunkt
      • Der allergrösste Teil der Einigungen sei vor den Parlamentsentscheiden vom Juni 2020 zustande gekommen
    • Mietzinsreduktionen als Einigungsergebnis
      • In nahezu drei von vier Fällen habe es sich bei den Einigungen um Mietzinsreduktionen gehandelt
  • Konjunkturentwicklung
    • Gesundung der Wirtschaft
      • Die Konjunkturentwicklung weise derzeit auf eine rasche und kräftige wirtschaftliche Erholung hin
    • Kein Anstieg der Anzahl Konkurse und Mietschlichtungsverfahren
      • Die Zahl der Unternehmenskonkurse und die Anzahl neuer Gesuche in der Statistik der Mietschlichtungsbehörden lägen derzeit im üblichen Rahmen oder gar unter dem Vorjahresniveau
  • International
    • Internationaler Vergleich
      • Im internationalen Vergleich lasse sich feststellen, dass die meisten europäischen Staaten – wie die Schweiz – auf Unterstützungsmassnahmen zur Sicherung der Liquidität der von Schliessungen betroffenen Betriebe setzen
    • Seltene staatliche Eingriffe ins Mietrecht
      • Zu mietrechtlichen Eingriffen sei es eher selten gekommen, und wenn, dann habe es sich gehandelt um eine
        • Verlängerung von Zahlungsfristen
        • Verlängerung der Kündigungsfristen
    • Keine gesetzlich angeordneten Mietzinssenkungen
      • Gesetzlich angeordnete Mietzinssenkungen seien in den elf betrachteten europäischen Staaten nicht festzustellen gewesen. 

Zum weiteren Vorgehen

Im Bericht kommt der BR zum Schluss, dass derzeit wenig Hinweise für umfassende und flächendeckende Schwierigkeiten bei den Geschäftsmieten bestünden. Dazu würden insbesondere die rasche und kräftige wirtschaftliche Erholung und die überraschend zahlreichen Einigungen über Mietpreissenkungen zwischen den Mietparteien beitragen. Der BR wolle die Situation allerdings weiter beobachten und habe hiezu das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) beauftragt, die Arbeitsgruppe Geschäftsmieten weiterzuführen und sich mit den Kantonen über allfällige Unterstützungen im Bereich Beratung und Information auszutauschen.

Der BR sehe deshalb derzeit von Massnahmen (zB im gesetzgeberischen Bereich) ab. 

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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