Vernehmlassung bis 01.02.2021
- Ausgangslage
- In der Schweiz gibt es kein zentrales Grundbuch:
- Parlamentsauftrag
- Am 15.12.2017 hatte das Parlament die Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) betreffend die Beurkundung des Personenstands und das Grundbuch beschlossen
- Mit der Revision der Grundbuchverordnung (GBV) sollen die beschlossenen Änderungen des ZGB vom 15.12.2017 im Bereich des Grundbuchs umgesetzt werden:
- ZGB 949b
- ZGB 949c
- Mit der Revision der Grundbuchverordnung (GBV) sollen die beschlossenen Änderungen des ZGB vom 15.12.2017 im Bereich des Grundbuchs umgesetzt werden:
- Am 15.12.2017 hatte das Parlament die Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) betreffend die Beurkundung des Personenstands und das Grundbuch beschlossen
- Ziele
- Vereinfachung der landesweiten Grundstücksuche
- Der Bundesrat (BR) will einen nationalen Grundstücksuchdienst für Behörden errichten
- Suchorganisation
- Der nationale Grundstücksuchdienst soll ab 2022 durch den Bund betrieben werden, namentlich durch das Eidgenössische Amt für Grundbuch- und Bodenrecht (EGBA)
- Verwendung der AHV-Nummer als Personenidentifikator im Grundbuch
- Mit der AHV-Nummer soll eine berechtigte Behörde künftig über diesen nationalen Grundstücksuchdienst zweifelsfrei feststellen können, ob eine bestimmte Person im Grundbuch eingetragen ist und über welche Rechte sie verfügt
- Vereinfachung der landesweiten Grundstücksuche
- Revision der Grundbuchverordnung (GBV)
- Grundlage / Auftrag
- Der BR hat am 14.10.2020 die Vernehmlassung für eine Revision der Grundbuchverordnung (GBV) eröffnet und setzt damit entsprechende Beschlüsse des Parlaments um
- Revisionsgegenstand
- Die revidierte Grundbuchverordnung (GBV) soll neu regeln die:
- Verwendung der AHV-Nummer als Personenidentifikator im Grundbuch
- landesweite Grundstücksuche für Behörden
- Möglichkeit zur Feststellung, über welche Rechte oder Pflichten eine Person im Grundbuch verfügt
- Eigentum
- Wegrecht
- Pfandrecht
- Nutzbarmachung neuer Recherche-Möglichkeiten in Abstimmung mit dem Datenschutz:
- Eigentumssuche in Schuldbetreibungs- bzw. Konkursverfahren
- Suche nach unrechtmässig erworbenen Vermögenswerten
- Die revidierte Grundbuchverordnung (GBV) soll neu regeln die:
- Funktionsweise
- Der Grundstücksuchdienst hat folgende Funktion:
- Behandlung von Behördenanfragen über einen verschlüsselten Kanal an die kantonalen Grundbuchsysteme weiterleiten
- Kein Abruf vollständiger Grundbuchauszüge
- Der Grundstückssuchdienst wird keine Grundbuchdaten führen
- Kostenersatz
- Die Nutzung des Grundstücksuchdienstes wird gebührenpflichtig sein
- Der Grundstücksuchdienst hat folgende Funktion:
- Grundlage / Auftrag
- Vernehmlassung / Dauer
- Die Vernehmlassung für die Revision der Grundbuchverordnung dauert bis 01.02.2021.
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam