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Grundbuchrecht

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Begriffe

Rechtsgebiet:
Grundbuchrecht
Stichworte:
Grundbuchrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundbuchrecht allgemein

Das Grundbuchrecht ist ein technisch motiviertes Spezialgebiet des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB):

Materielles Grundbuchrecht

Materielles Grundbuchrecht   =   Gesamtheit derjenigen Rechtsnormen, die sachenrechtliche Wirkungen zeitigen, namentlich Eintragungs- und Kausalitätsprinzip, Altersprioritätsprinzip und Publizitätsprinzip (vgl. auch ZGB 971 bis ZGB 977)

Formelles Grundbuchrecht

Formelles Grundbuchrecht   =   Gesamtheit derjenigen Rechtsnormen, die die Einrichtung des Grundbuches und dessen Führung zum Gegenstand haben

Grundbuch

Kurzdefinition

Grundbuch   =   Verzeichnis über die Rechte an Grundstücken

Legaldefinition (ZGB 942 Abs. 2)

„Das Grundbuch besteht aus dem Hauptbuch und den das Hauptbuch ergänzenden Plänen, Liegenschaftsverzeichnissen, Belegen, Liegenschaftsbeschreibungen und dem Tagebuche.“

Synonyme für Grundbuch

  • Grundstückverzeichnis
  • Grundregister
    • =         kantonal-zürcherisches, folio-organisiertes Register für die Einführung des Grundbuches, nach Inkraftsetzung des ZGB 1912
  • Grundprotokoll
    • =         kantonal-zürcherisches, für jede Grundstückveränderung neu angelegtes Grundstücksprotokoll

Fremdsprachbegriffe für Grundbuch

  • Französisch
    • registre foncier
  • Italienisch
    • registro fondiario
  • Rätoromanisch
    • register funsil
  • Englisch
    • Land Register

Weiterführende Informationen

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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