Grundbuchrecht allgemein
Das Grundbuchrecht ist ein technisch motiviertes Spezialgebiet des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB):
Materielles Grundbuchrecht
Materielles Grundbuchrecht = Gesamtheit derjenigen Rechtsnormen, die sachenrechtliche Wirkungen zeitigen, namentlich Eintragungs- und Kausalitätsprinzip, Altersprioritätsprinzip und Publizitätsprinzip (vgl. auch ZGB 971 bis ZGB 977)
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Formelles Grundbuchrecht
Formelles Grundbuchrecht = Gesamtheit derjenigen Rechtsnormen, die die Einrichtung des Grundbuches und dessen Führung zum Gegenstand haben
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Grundbuch
Kurzdefinition
Grundbuch = Verzeichnis über die Rechte an Grundstücken
Legaldefinition (ZGB 942 Abs. 2)
„Das Grundbuch besteht aus dem Hauptbuch und den das Hauptbuch ergänzenden Plänen, Liegenschaftsverzeichnissen, Belegen, Liegenschaftsbeschreibungen und dem Tagebuche.“
Synonyme für Grundbuch
- Grundstückverzeichnis
- Grundregister
- = kantonal-zürcherisches, folio-organisiertes Register für die Einführung des Grundbuches, nach Inkraftsetzung des ZGB 1912
- Grundprotokoll
- = kantonal-zürcherisches, für jede Grundstückveränderung neu angelegtes Grundstücksprotokoll
Fremdsprachbegriffe für Grundbuch
- Französisch
- registre foncier
- Italienisch
- registro fondiario
- Rätoromanisch
- register funsil
- Englisch
- Land Register
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